Frühchen

Forum Frühchen

Antrag auf Elternzeit beantragen

Thema: Antrag auf Elternzeit beantragen

Hallo alle zusammen, ich habe meine Kleine jetzt am 11.01.2018 geboren. Mein Mutterschutz hätte am 19.01 begonnen und hätte am 27.04.geendet. Wie läuft das jetzt genau mit der Elternzeit ab? Ich möchte insgesamt 3 Jahre Elternzeit bei meinem Arbeitgeber beantragen. Wann beginnt die Elternzeit und wann endet sie jetzt? Habe ich bei einem Frühchen auch die 1 wöchige Frist nach der Geburt?? Bin sehr dankbar für alle Antworten!! Lieben Gruß, Irina

von janbaby_ig am 21.01.2018, 10:48



Antwort auf Beitrag von janbaby_ig

Hallo, ich habe bei 33+5 meinen Zwerg bekommen. Der Mutterschutz von 6 Wochen vorher, wird jetzt an die normalen 8 Wochen nach der Geburt angehangen. Dann hast du im KHs eine Bescheinigung wegen Frühgeburt bekommen.Der muss zur KK + AG. Das heißt, der Schutz nach der Geburt wird auf 12 Wochen verlängert. Also 6 Wochen + 12 Wochen Mutterschutz, wo KK + AG zahlen bekommt du jetzt noch. Die Elternzeit beginnt am Tag der Geburt....leider. Die Zahlung von Elterngeld beginnt nach Mutterschutz, also ab der 19. Woche.

von SaSi_77 am 22.01.2018, 20:24



Antwort auf Beitrag von SaSi_77

Danke für die Antwort. Die Elternzeit beginnt am Tag der Geburt? Du meinst wahrscheinlich der Mutterschutz.

von janbaby_ig am 22.01.2018, 21:17



Antwort auf Beitrag von janbaby_ig

und endet einen tag vor dem jeweiligen Geburtstag, je nachdem wie viele jahre du nehmen möchtest. so ist es bei uns. du kannst auch direkt am Tag der geburt mit der Elternzeit beginnen, dann laufen die ersten drei monate aber parallel zum Mutterschutz. vorteile hast du keine, außer dem verlängerten Mutterschutz. den bekommst du aber nur, wenn du im KH die Frühteburtsbescheinigung erhälst und vorlegst.

von mellomania am 12.02.2018, 20:08



Antwort auf Beitrag von janbaby_ig

Hallo und Glückwunsch zu eurem Sonnenschein, der etwa zu schnell in euer Leben geschneit ist! Die Dauer der Elternzeit geht längstens 3 Jahre und endet am Tag vor dem 3. Geburtstag. Wenn du 3 Jahre Elternzeit willst, schreib, ab Geburt bis einschließlich... (Datum, Tag vor dem dritten Geburtstag). Elternzeit musst du spätestens 7 Wochen vor Mutterschutzende melden. Mutterschutz hast du insgesamt 127 Tage ( Tag der Geburt + 8 Wochen MS nach der Geburt + 4 Wochen MS wegen Frühgeburt+ 6 Wochen "vorgeburtlicher" MS). Eine Frühgeburtsbescheinigung bekommst du sicher vom Krankenhaus ( sonst wären es 4 Wochen weniger). Die einwöchige Frist gilt nicht für dich. Ich wünsch euch viel Kraft! LG luvi

von luvi am 22.01.2018, 23:53



Antwort auf Beitrag von luvi

Nein, auch die Elternzeit beginnt am Tag nach der Geburt. Wenn du dir beispielsweise die Elternzeit mit deinem Partner teilen willst, gilt auch diese Zeit am Anfang schon als Elternzeit. Der Mutterschutz läuft also parallel zur Elternzeit. Deswegen muss der Beginn auch tatsächlich der Tag der Geburt sein. Liebe Grüße und viel Kraft für diese anstrengende erste Zeit!

von Mamabeck am 23.01.2018, 04:46



Antwort auf Beitrag von Mamabeck

bei uns beginnt die elternzeit einen tag nach dem mutterschutz. ich verfüge das seit Jahren so fürs Land Badenwürttemberg. wenn man ab geburt beantragt läuft es parallel aber wir ändern die anträge ab. einen tag nach dem Mutterschutz bis einen tag vor dem jeweiligen Geburtstag. das sollte der AG erklären, wie er das haben möchte. ist unterschiedlich.

von mellomania am 12.02.2018, 20:10