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Geschrieben von 2xmami am 19.11.2009, 23:25 Uhr

@ lischen-radieschen

du hättest also auch heimlich still und leise beschlossen, das du den artikel deinem kaufpartner nicht mehr geben magst? ohne vor zu warnen? er hätte mich bei ebay melden sollen oder so, dann hätte er wenigstens anspruch auf seine ebay gebühren.

 
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