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Geschrieben von kravallie am 02.10.2019, 17:42 Uhr

Zuweisung der ehewohnung

Das ist absoluter MÜLL, dass das nur bei gemeinsamem eigentum geht.
Du willst das haus ja auch nicht behalten, du sollst mit deinen kindern da bleiben und zusehen dass du eine wohnung bekommst. Kann auch sein, dass du mit ihm leben musst bis dahin, das musste ich zb auch.
Aber ea muss eine klare linie geben und eine klare trennung. Nix waschen etc.
Das funktioniert auch.

 
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