Geschrieben von Engelchen123 am 09.06.2012, 12:01 Uhr |
Wollte hier nochmal nachfragen
Laut Arbeitsgesetz geht es wohl nicht bzw. ist unwirksam. Zum Problem: Mein Mann , der sich noch in Probezeit befindet, soll womöglich nächste Woche unbezahlten Urlaub nehmen, da der Chef nicht viel Aufträge hat. Klar wenn er keine hat kann er keine Verteilen. Aber wie gesagt laut Arbeitsgesetz geht es nicht, auch aufgrund der Rechten und Pflichten beiderseits.
Mein Mann würde es trotzdem machen, da er sich ncht unbedingt streiten will, aber wie ist das? Darf der Chef wirklich verlangen das seine AN unbezahlten Urlaub deswegen nehmen sollen?
Frage zwecks Manieren!
Da könnte ich aus der Haut fahren
Ich liebe ja meine „Mitbewohner “
Wo guckt ihr heute das Spiel?
Ich frag heut nochmal: Hat jemand das ultimative Seifenblasenlaugerezept?
Kennt sich jemand mit DM-Fotoparadies aus?
@princess01
Angst vor Karius und Baktus
Welcher Haarglätter?