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Geschrieben von nilo1988 am 03.02.2020, 12:17 Uhr

Wo kein Kläger, da auch kein Richter...

...so einfach ist das. Man kann sich darüber heiß machen und hin und her argumentieren. Solange die Personensorgeberechtigten keine Anzeige erstellen, passiert eh nix. Wird eine gestellt, wird die Polizei und die Staatsanwaltschaft die Fakten prüfen und die Personen anhören. Und mit hoher Wahrscheinlichkeit würde das ganze spätestens dann eingestellt. (Mit Vermerk auf Entschuldiung, Unterlassung solcher Dinge ect. pp.) Wenn nicht, entscheidet ein Richter über diese ganze Sache. Da hier wohl kaum ein Richter bzw. eine Richtern mit schreibt, die Faktenlage keiner genau kennt ist es eh nur eine Rumspinnerei.

 
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