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Geschrieben von Marianna81 am 11.12.2017, 17:09 Uhr

Wie sieht es versicherungstechnisch aus?/Kind hat vergessen den Klassenraum abz

Hallo in die Runde,

Kind (9) kam heute nach hause und erzählte mir über den Ärger mit der Lehrerin. Er bekam von ihr den Schlüssel vom Klassenzimmer, mit der Bitte diesen abzuschliessen. Auf dem weg dorthin, wurde er in ein Gespräch verwickelt und hat vergessen, wohin und wofür er gehen musste.
Das Zimmer war dementsprechend nicht abgeschlossen, so ca. 15 Min.
Dort lagen der PC, der Geldbeutel mit ca.100 Euro, das Handy sowie andere persönliche Sachen der Lehrerin.
Gott sei Dank, es wurde nichts entwendet!
Falls aber nochmal so etwas passiert, und welche Sachen abhangen kommen: das werde ich ersetzen müssen, oder? Wie schaut es rechtstechnisch aus?
Danke im voraus!

 
23 Antworten:

Re: Wie sieht es versicherungstechnisch aus?/Kind hat vergessen den Klassenraum abz

Antwort von kanja am 11.12.2017, 17:11 Uhr

Ich glaube nicht, dass es rechtens ist, dass die Lehrerin die Verantwortung für ihr Zeugs an ein neunjähriges Kind abgibt.

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Re: Wie sieht es versicherungstechnisch aus?/Kind hat vergessen den Klassenraum abz

Antwort von Anja+Calvin am 11.12.2017, 17:13 Uhr

Nein ganz sicher wirst du das nicht ersetzen müssen. Wenn die Lehrerin weiß, dass solche Werte dort liegen muss sie die Verantwortung schon selber tragen.

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Re: Wie sieht es versicherungstechnisch aus?/Kind hat vergessen den Klassenraum abz

Antwort von Steffi528 am 11.12.2017, 17:14 Uhr

Wenn mich nicht alles täuscht, ist erst einmal der kommunale Schadensausgleich dran. Und ehrlich gesagt ist die Lehrerin auch für ihr Krams selbst verantwortlich und hat es mitzunehmen und nicht die Verantwortung auf ein neunjähriges Kind abzuwälzen. Ich nehme meine Handtasche ja auch mit und sollte ich die Tasche liegen lassen und das Büro bei Abwesenheit nicht abschließen und jemand klaut mir das aus dem Büro, das ist es MEINE Schuld und nicht die vom Hausmeister...

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Re: Wie sieht es versicherungstechnisch aus?/Kind hat vergessen den Klassenraum abz

Antwort von Kater Keks am 11.12.2017, 17:14 Uhr

Das ist jawohl Sache der Lehrerin und der Schule und nicht Sache deines Kindes! WENN etwas weggekommen wäre, wäre es schlicht und einfach ihr Problem gewesen!

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Re: Wie sieht es versicherungstechnisch aus?/Kind hat vergessen den Klassenraum abz

Antwort von Anja+Calvin am 11.12.2017, 17:15 Uhr

Es könnte sogar sein, dass dieser Schlüssel ein Generalschlüssel für alle Räume ist und der rein rechtlich garnicht weiter gegeben werden darf.

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Re: Wie sieht es versicherungstechnisch aus?/Kind hat vergessen den Klassenraum abz

Antwort von Steffi528 am 11.12.2017, 17:17 Uhr

Das kann auch sein.
Aber definitiv würde ich bei so einer Sache nicht gleich alles anstandslos ersetzen. DAS wäre mir denn zu viel des Guten.

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Re: Wie sieht es versicherungstechnisch aus?/Kind hat vergessen den Klassenraum abz

Antwort von Gold-Locke am 11.12.2017, 17:17 Uhr

Ich schließe mich den anderen an. Da hättet ihr nichts ersetzten müssen.
Ich bin selbst Grundschullehrerin und würde ein verantwortungsbewusstes Kind durchaus auch bitten, für mich die Klasse abzuschließen, wenn die Rahmenbedingungen dies erlauben würden. Aber niemals würde ich im Ernstfall das Kind für einen Schaden verantwortlich machen.
Ein Gespräch mit deinem Kind, dass es solche Aufträge bitte zuverlässig und zügig erledigen sollte, finde ich allerdings angebracht - ohne Vorwürfe.

Liebe Grüße, Gold-Lcke

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Re: Wie sieht es versicherungstechnisch aus?/Kind hat vergessen den Klassenraum abz

Antwort von Malefizz am 11.12.2017, 17:18 Uhr

Hier kriegen Grundschüler den Schlüssel erst gar nicht allein in die Hand. Es muss jemand von der Schule dabei sein, wenn das Kind z.b. etwas im Klassenzimmer liegen lassen hat, und "schnell" holen möchte.

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Re: Wie sieht es versicherungstechnisch aus?/Kind hat vergessen den Klassenraum abz

Antwort von kanja am 11.12.2017, 17:41 Uhr

Das wollte ich auch noch ergänzen.

Das Kind ist zwar erst 9, sollte so einen Auftrag im Normalfall schon ausführen können.

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Rechtlicher Aspekt vs. gesunder Menschenverstand

Antwort von und am 11.12.2017, 18:02 Uhr

Vorweg:
Rein rechtstechnisch ist natürlich ist im Fall des Falles letztendlich die Lehrerin für alles verantwortlich und nicht ein 9-jähriges Kind. Auch ist es in diesem kurzen Zeitraum von 15 Minuten auch etwas hysterisch, anzunehmen, dass sofort alles aus einem (zwar nicht verschlossenem, aber immerhin geschlossenem) Klassenzimmer geklaut wird. Ein Mega-Anschiss von der Lehrerin wäre also völlig überzogen.

Aber:
Einem normal entwickelten Kind dieses Alters kann man durchaus einen solch einfachen Auftrag erteilen und sich darauf verlassen, dass er auch ausgeführt wird. Wie kann man bitte in so kurzer Zeit vergessen, wohin und wofür man gegangen ist? Er hatte doch den Schlüssel bei sich, hat er das auch vergessen? Wie kann man das vergessen, Gespräch hin oder her? Beim Gespräch kann es sich ja nur um ein paar Minuten gehandelt haben. Und wenn man mitten auf dem Weg zum Klassenzimmer ist, wie kann man dann vergessen, dass man auf dem Weg zum Klassenzimmer ist? Alzheimer Demenz? IQ unter 50? Ich hätte an Stelle der Lehrerin wohl auch Facepalm gemacht und den Kopf darüber geschüttelt, wie blöd der Schüler ist. Mag sein, dass ihr auch verbal was rausgerutscht ist - ein Mega-Anschiss, über den man sich als Eltern aufregen muss, war es sicherlich nicht.

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Danke an alle für die Antworten!

Antwort von Marianna81 am 11.12.2017, 18:19 Uhr

lg

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@Gold-Locke: ja, mit dem Kind habe ich bereits geredet.

Antwort von Marianna81 am 11.12.2017, 18:22 Uhr

lg

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@und: ja, ihr ist, u.a. Idiot sowie Bloedmann ausgerutscht.

Antwort von Marianna81 am 11.12.2017, 18:28 Uhr

mit dem Kind habe ich bereits gesprochen. Dass er ein IQ unter 50 hat, wäre mir allerdings neu. Per Ferndiagnose lässt es sich aber auch besser feststellen.

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Re: Rechtlicher Aspekt vs. gesunder Menschenverstand

Antwort von Katl_80 am 11.12.2017, 18:43 Uhr

Na, diese Antwort hilft sicher...

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Re: Rechtlicher Aspekt vs. gesunder Menschenverstand

Antwort von kanja am 11.12.2017, 18:50 Uhr

Und - wie unverschämt du bist.

Mich nerven schon dauernd deine “hä“-postings, aber anscheinend ist das halt dein Niveau.

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Re: Wie sieht es versicherungstechnisch aus?/Kind hat vergessen den Klassenraum abz

Antwort von Katl_80 am 11.12.2017, 18:51 Uhr

Sorry, aber das wäre ganz allein ihr Problem.

Kinder in dem Alter können einfach schusselig sein, so viel Verantwortung würde ich einem 9-Jährigen nicht übertragen. Vor allem, wenn es um so viele Wertgegenstände geht.

Ist ja lieb gemeint,.dass sie deinem Sohn da so vertraut, aber ein anderes Kind geht los und holt sich aus anderen Zimmern etwas... Wie soll das nachher noch überprüft werden können?!?!

Ich gehe davon aus, dass es (wie an 99% der Schulen) nur einen Schlüssel für alle Klassenzimmer gibt. Das ist unverantwortlich von der Lehrerin!

ICH gebe meinen Schlüssel(bund) niemals einem Schüler. Falls etwas passiert, ist das fahrlässig von mir und keine Versicherung springt ein! Ich würde den Schaden oder bei Verlust der Schlüssel die gesamte Schließanlage aus eigener Tasche zahlen müssen... Nein, Danke!!

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Re: @und: ja, ihr ist, u.a. Idiot sowie Bloedmann ausgerutscht.

Antwort von bea+Michelle am 11.12.2017, 18:51 Uhr

Das geht ja schon mal gar nicht Da würde ich aber mit ihr mal das Gespräch suchen

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Hui

Antwort von mausebär2011 am 11.12.2017, 18:55 Uhr

Das finde ich aber echt nen Hammer.

Wie oft gehe ich von einem Raum zum nächsten und habe vergessen was ich dort eigentlich wollte?

Wie oft fällt mir ein das ich im Internet etwas nachsehen wollte und habe es dann vergessen bis der PC dann hochgefahren ist?

Wie oft sagt mir mein Mann "erinnern mich später dran" und ich weiss es dann nicht mehr?


Dann oute ich mich wohl auch mal als "blöd mit einem iq unter 50"

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Re: @und: ja, ihr ist, u.a. Idiot sowie Bloedmann ausgerutscht.

Antwort von Malefizz am 11.12.2017, 18:59 Uhr

Am Ende war "und" die Lehrerin... Völlig daneben, diese Beleidigungen, sowohl von der Lehrerin, als auch von "und".

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Wie bist du denn drauf?!

Antwort von Kater Keks am 11.12.2017, 19:39 Uhr

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Re: Wie sieht es versicherungstechnisch aus?/Kind hat vergessen den Klassenraum abz

Antwort von kati1976 am 11.12.2017, 19:47 Uhr

Du musst gar nichts ersetzen. Hier dürfen die Lehrer ihren Schlüssel nicht aushändigen.

Es ist nicht die Aufgabe eines Kindes den Raum abzuschließen.

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Re: Rechtlicher Aspekt vs. gesunder Menschenverstand

Antwort von kaempferin am 11.12.2017, 21:33 Uhr

"Wie kann man bitte in so kurzer Zeit vergessen, wohin und wofür man gegangen ist? Er hatte doch den Schlüssel bei sich, hat er das auch vergessen? Wie kann man das vergessen, Gespräch hin oder her? Beim Gespräch kann es sich ja nur um ein paar Minuten gehandelt haben. Und wenn man mitten auf dem Weg zum Klassenzimmer ist, wie kann man dann vergessen, dass man auf dem Weg zum Klassenzimmer ist?"
Ach schööön, wenn DU mal NIE irgendwas vergisst/vergessen hast! Am besten, Du trägst Dich selbst ins Guinness-Buch ein und verleihst Dir selbst einen Orden oder eine goldene Nadel *AUGENROLL* und *KOPFSCHÜTTEL* !

"Alzheimer Demenz? IQ unter 50?"
Sag' mal, GEHT'S NOCH?!?! Unverschämt und rotzfrech bist Du aber überhaupt nicht, oder?!

"Ich hätte an Stelle der Lehrerin wohl auch Facepalm gemacht und den Kopf darüber geschüttelt, wie blöd der Schüler ist."
Wenn ich das jedenfalls als Rektorin oder gar als Mutter dieses Schülers mitbekommen hätte, hättest Du Dich jedenfalls sehr warm anziehen können! Denn da hätte es nämlich ordentlich geraucht!

"Mag sein, dass ihr auch verbal was rausgerutscht ist - ein Mega-Anschiss, über den man sich als Eltern aufregen muss, war es sicherlich nicht."
Na klar - und das weißt DU (was den letzten Satz anbelangt).

Und außerdem: Vorweg:... (Deine Präambel) und dann Aber:... - ja, was denn nun??? Auf welcher Seite stehst Du nun - auf der des Schülers oder auf der der Lehrerin? Da musst Du Dich schon mal entscheiden!

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Re: @und: ja, ihr ist, u.a. Idiot sowie Bloedmann ausgerutscht.

Antwort von kaempferin am 11.12.2017, 21:42 Uhr

*Geschockt bin* - hat sie das ZU dem Schüler/Deinem Sohn oder "nur"(???) ÜBER ihn gesagt? Naja, ich finde BEIDES TOTAL DANEBEN und UNTERIRDISCH! Und solche derartigen verbalen Entgleisungen gehen überhaupt nicht!!!!!
Wäre ich an Deiner Stelle, wäre ich sofort beim/bei der Rektor(in) und wenn das nichts helfen würde, würde ich mich ans Kultusministerium wenden. Denn MEIN Kind beleidigt KEIN(E) Lehrer(in)! Und SIE (also die tolle Lehrerin) ist doch SELBER SCHULD, wenn sie einem Schüler den Schlüssel aushändigt. Dann soll sie das halt schon im Vornhinein nicht machen.
9jährige sind zwar keine Kleinkinder mehr, sondern bereits (Grund)schüler, denen man auch bereits einiges zutrauen und denen man auch schon gewissen Aufgaben übertragen kann, aber manche in dem Alter sind halt auch noch zerstreut und schusselig. Kommt halt auch sehr auf die/den Schüler/in an. Auch da sind nicht alle gleich. Und auch das sollte die Lehrerin wissen.

Und siehe auch meine Antwort an die unsägliche Benutzerin "und":
https://www.rund-ums-baby.de/forum/Rechtlicher-Aspekt-vs-gesunder-Menschenverstand_5229018.htm

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