Geschrieben von glückskinder am 04.07.2012, 19:15 Uhr |
Was hättet ihr gemacht?
Habe heute mein Patenkind aus der Kiga abgeholt. Mache ich nicht so oft, weil meine Kinder momentan dort nicht sind. Noch zu klein. Sehe einen Aushang von einem Praktikaten, der Sozialassistent werden will. Mir fiel das Gesicht ein. Ein ehemaliger Schüler von mir. Das Lernen fiel ihm extrem schwer, Dentenz ging zum geistigbehinderten Bereich. Aber, dies ist nicht mein Problem. In der Schulzeit zeigte er sich übergriffig gegenüber Kindern. Seiner Schwester gegenüber auch. Klassenlehrerin legte den Eltern dringend eine Therapie nahe. Ob er diese gemacht hat, weiß ich nicht.
Würdet ihr der Leitung was sagen oder schweigen?
Re: Was hättet ihr gemacht?
Antwort von taram am 04.07.2012, 19:18 Uhr
Sofort was sagen, ich wäre gar nicht ohne nach Hause gegangen
Re: Was hättet ihr gemacht?
Antwort von mf4 am 04.07.2012, 19:23 Uhr
auf keinen Fall
er soll ohne Vorurteile seine Chance bekommen
ich habe mich früher übrigens geprügelt
gepöpelt
meiner Lehrerin Prügel angeboten
war dauer-rebellisch
Re: Was hättet ihr gemacht?
Antwort von Caiss am 04.07.2012, 19:24 Uhr
warum willst du da was sagen, ich denke das die Leitung sich schon über Praktikaten oder Lehrlinge informiert ..
finde es nicht gut das man gleich jemanden anschwärzen will wie er mal war etc ... du weißt ja nicht ob er sich geändert hat und eine Therapie gemacht hat
Ich würds tun..
Antwort von Mami-Franzi19 am 04.07.2012, 19:34 Uhr
Kannte selber mal jemanden der so veranlagt war, kinderpornos etc hatte und dann noch in nem Kindergarten gearbeitet hat..
Würde aber auch eher so sagen das sich menschen ja auch ändern können aber du vorsichtshalber was sagen wolltest damit beobachtet werden kann.
Re: all
Antwort von glückskinder am 04.07.2012, 19:37 Uhr
Das habe ich mir ja auch gesagt. Er soll seine Chance bekommen. Aber, was ist, wenn etwas passiert und ich hätte es verhindern können...
Und woher will die Leitung wissen, was früher war und ob er Therapien gemacht hat?
häääääääääääääääääää?
Antwort von mf4 am 04.07.2012, 19:39 Uhr
kinderpornos etc
ist nicht das gleiche wie sich als Kind mit Kindern geprügelt haben
Re: häääääääääääääääääää?
Antwort von kaathhi am 04.07.2012, 19:41 Uhr
danke...hab auch grad gedacht ich les net richtig......das hat ja mal gar nichts mit phädophilie zu tun..
ganz schön heftig
Antwort von mf4 am 04.07.2012, 19:41 Uhr
Er hat sich als Kind mit Kindern geschlagen...
das heißt doch nicht er ist als Erwachsener ein Kinderschläger...
ich finde das wirklich schlimm wie manche denken...
... die Welt voller Verbrecher die Gefahr für unsere Kinder sind
Könnt ihr nachts noch schlafen?
Re: all
Antwort von kaathhi am 04.07.2012, 19:42 Uhr
ist ein sozialer beruf und da erkundigen die sich eigentlich gaannzzzz genau...außerdem haben sie ja auch ein auge auf ihn er ist ja nicht alleine in der kiga
Re: all
Antwort von Zwurzenmami am 04.07.2012, 19:42 Uhr
Hast Du die Möglichkeit mit seinen Eltern zu sprechen?
Re: häääääääääääääääääää?
Antwort von mf4 am 04.07.2012, 19:43 Uhr
ich weiß seit heute nachmittag auch,
das (Zitat) es ein schmaler Grat ist, denn wenn jemand geistig verwirt ist ist er auch bald pädophil
erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
Antwort von Steffi528 am 04.07.2012, 19:43 Uhr
wird auch von Praktikanten eingefordert, wenn sie im Kindergarten arbeiten wollen.
Re: häääääääääääääääääää?
Antwort von glückskinder am 04.07.2012, 19:44 Uhr
Er hat sich nicht geprügelt, sondern hatte immer das Bedürfnis Kinder anzufassen.
Re: häääääääääääääääääää?
Antwort von kaathhi am 04.07.2012, 19:46 Uhr
hab die unterhaltung heute mitta mitbekommen....also finde schon das man heutzutage aufpassen muss...und es laufen echt kranke leute durch die gegend...aber nicht jeder der jemanden mal eins auf die nase gegeben hat oder sowas ist eine gefährdung für unsere zwerge
Re: häääääääääääääääääää?
Antwort von kaathhi am 04.07.2012, 19:50 Uhr
in was für einem alter denn??
das hoffe ich auch immer sehr........
Antwort von biggi71 am 04.07.2012, 19:50 Uhr
.......und kann es bei einigen aber nicht glauben!!!
lg
Re: das hoffe ich auch immer sehr........
Antwort von Steffi528 am 04.07.2012, 19:53 Uhr
Bei uns wird da sehr drauf geachtet. Aber wer sich als Kind mit anderen Kindern gekloppt hat muss ja nicht unbedingt ein Bösewicht sein.
Re: das hoffe ich auch immer sehr........
Antwort von kaathhi am 04.07.2012, 19:54 Uhr
ging ja jetzt nicht nur ums kloppen...war auch von anfassen die rede....wüsste gerne wie alt der junge früher war......
Re: @Steffi + @mf4
Antwort von guinan am 04.07.2012, 19:56 Uhr
Steffi:
Was ist das erweiterte polizeiliche Führungszeugnis?
Soweit ich weiß, gibt es so etwas hier in Ö nicht. Hier steht nur drin, ob man schon mal Angeklagt war. Nichts weiter.
Da würden "Veranlagungen" nicht drin stehen.
mf4:
übergriffig bedeutet sexuell angreifen!
Wen ich wüsste, dass jemand, der mit Kindern arbeitet, solche Intentionen hat oder hatte, würde ich es auf jeden Fall weitergeben!
Das habe ich auch schon gemacht. Da ging es nicht um den Beruf, sondern um eine Freundschaft bei FB.
Re: @Steffi + @mf4
Antwort von kaathhi am 04.07.2012, 20:00 Uhr
für mich hört sich das aber ein bissl so an als wäre er damals noch in der grundschule gewesen....und da finde ich es dann doch etwas komisch dann darauf zu schließen das er heute phädophil sein könnte...
das Wort Übergriff ist sexuelle?
Antwort von mf4 am 04.07.2012, 20:00 Uhr
wenn es so gemeint ist sollte man das auch schreiben
Re: @Steffi + @mf4
Antwort von Steffi528 am 04.07.2012, 20:01 Uhr
"Am 1. Mai 2010 wurde das erweiterte Führungszeugnis eingeführt. Mit der Einführung eines erweiterten Führungszeugnisses soll der Kinder- und Jugendschutz verbessert werden. Eine Erteilung kann dann auf Antrag einer Person erfolgen, wenn es zur Prüfung der persönlichen Eignung für Tätigkeiten im Kinder- und Jugendbereich benötigt wird. In das erweiterte Führungszeugnis werden auch Verurteilungen aufgenommen, die nicht im normalen Führungszeugnis stehen, weil z. B. nicht mehr als 90 Tagessätze Geldstrafe ausgeurteilt wurden. Allerdings bezieht sich die Erweiterung nur auf Sexualdelikte und auf kinder- und jugendbezogene Delikte wie „Misshandlung von Schutzbefohlenen“ oder „Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht“. Insofern darf das erweiterte Führungszeugnis nicht mit der unbeschränkten Auskunft aus dem Bundeszentralregister verwechselt werden, die tatsächlich alle Verurteilungen einer Person auflistet, unabhängig von der Art des Deliktes."
Aus Wikipedia http://de.wikipedia.org/wiki/Bundeszentralregister#Erweitertes_F.C3.BChrungszeugnis
Grüße
Re: siehe meine Frage oben
Antwort von guinan am 04.07.2012, 20:03 Uhr
"Übergriff" und "übergriffig" ist, für mich, ein Unterschied und "übergriffig" ist für mich rein sexuell.
Ich muss mal den Duden befragen.
Gunian in dem erweitertetn steht alles drin
Antwort von das_echte_zwergchen84 am 04.07.2012, 20:03 Uhr
Und ICH hätte auch mit der leitung vertraulich gesprochen. Damit sie ihn im auge behalten können...
bitte mach das mal
Antwort von mf4 am 04.07.2012, 20:04 Uhr
ich bin da anderer Meinung und deshalb habe ich es auf Prügeleien usw. bezogen
Re: häääääääääääääääääää?
Antwort von glückskinder am 04.07.2012, 20:08 Uhr
14 Jahre
Re: häääääääääääääääääää?
Antwort von kaathhi am 04.07.2012, 20:09 Uhr
ok dann ist es schon etwas komisch
einfach klarer ausdrücken
Antwort von mf4 am 04.07.2012, 20:11 Uhr
Das sind alles so Brocken die man uns nach und nach hinwirft...
"ein Teenager der Kinder sexuell belästigt hat"
dann hätte man sich auch etwas anderes vorstellen können
Re: häääääääääääääääääää?
Antwort von Mami-Franzi19 am 04.07.2012, 20:11 Uhr
Hab ichs ja doch nicht falsch verstanden.
Ich finde schon das das in die Richtung geht und würde es eben mitteilen.
MEINE meinung.
Wenn dann was passiert und sie NICHTS gesagt hat und es rauskommt das sie aber was wusste und was hätte sagen können würde man auf sie losgehen wieso sie denn nichts gesagt hätte.
Einerseits wird heutzutage rumgemeckert das nichts getan wird und man nur zuschaut und andererseits darf man ja auf niemanden aufmerksam machen.
Re: @Steffi Danke, aber
Antwort von guinan am 04.07.2012, 20:12 Uhr
es geht um Verurteilungen, nicht darum, welche "Veranlagungen", die vielleicht von den Eltern totgeschwiegen wurden die Person hat.
Ich weiß, es ist wie eine Vorverurteilung. Aber wenn gerade in unserem Bereich irgendetwas in die Richtung passiert, dann heißt es, das viele von der "Veranlagung" wussten, jedoch geschwiegen haben!
Vielleicht bin ich da zu hellhörig, ich könnte es mit mir selbst jedoch nicht vereinbaren, wenn es da tatsächlich Probleme gäbe. Man muss ja nicht gleich mit dem Verdacht auftreten, sondern kann mal anklingen lassen, dass man die Person kennt und dann sich langsam auf das Thema rantasten.
Veranlagungen stehen da zum Glück nicht drin
Antwort von Steffi528 am 04.07.2012, 20:24 Uhr
Denn da müsste man ja in die Köpfe der Menschen sehen.
Auch wenn es schwer fällt, ein Mensch gilt so lange als unschuldig, bis seine Schuld bewiesen ist.
Wenn seine Schuld aber bewiesen ist, dann muss der Rechtsstaat sich da auch durchsetzen (und auch die kath. Kirche!)
Hiii
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Ist das eine hitze
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