Geschrieben von jackiedesnoo am 17.12.2019, 15:13 Uhr |
Urlaubsanspruch, wer hat Vorrecht?
Folgende Situation: 3 Mitarbeiter haben zur gleichen Zeit Urlaub beantragt ( Sommerferien) Mitarbeiterin A ist Oma, will mit Sohn und Enkeln in den Urlaub fahren, deshalb auf der Sommerferien " angewiesen" Mitarbeiterin 2 ist Auszubildende, könnte theoretisch die ganze Sommerferien aussuchen, will aber explizit in dieser Zeitraum. Mitarbeiterin 3 hat 4 Kinder, 2 in der Schule, 2 in der Kita, der Kita hat zur dieser Zeit zu und der Vater hat Urlaubssperre. Wer hat Recht auf den Urlaub in den Schulferien? Vielen Dank.
Re: Urlaubsanspruch, wer hat Vorrecht?
Antwort von sinchen71 am 17.12.2019, 15:19 Uhr
Ich würde sagen die Oma hat keinen.
Auszubildende müssen in den Schulferien Urlaub bekommen. Die sind ja in der Berufsschule normal keine 6 Wochen, zumindest war es bei mir damals so.
Die Mutter würde glaub ich am ehesten den Urlaub genehmigt bekommen.
Bei uns auf Arbeit ist es so, erst Familien dann Azubis dann alle anderen.
Aber ob es so gesetzlich ist weiß ich nicht.
Re: Urlaubsanspruch, wer hat Vorrecht?
Antwort von Anna3Mama am 17.12.2019, 15:20 Uhr
Gesetzliche Grundlage für die Planung der Urlaubstage ist das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG), auch Urlaubsrecht genannt. § 7 des BUrlGs Satz 1 lautet wie folgt:
„Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, dass ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen.“
Somit würde ich sagen, Mitarbeiterin 3
Ausser die Eltern der Enkel von Person 1 können in dieser Zeit keinen Urlaub nehmen und die Oma ist die einzig verfügbare Betreuung, wobei selbst dann die Eltern vermutlich näher stehen als die Oma.
Re: Urlaubsanspruch, wer hat Vorrecht?
Antwort von QueenMum am 17.12.2019, 15:24 Uhr
Normalerweise die Personen mit schulpflichtigen Kindern, dann die anderen. Dies war zumindest bei uns so und ich finde es auch richtig so, denn nicht jeder hat das Privileg eine Oma oder oder zu haben die in den Ferien aufpassen kann. Gesetzlich gesehen muss auf alle MA und deren Belange eingegangen werden.
Re: Urlaubsanspruch, wer hat Vorrecht?
Antwort von Lennina am 17.12.2019, 15:36 Uhr
Die Frau mit den schulpflichtigen Kindern.
Die Oma nicht und schon gar nicht die Auszubildende
Gibt kein Vorrecht vom Gesetzgeber her
Antwort von misses-cat am 17.12.2019, 15:36 Uhr
Der Arbeitgeber muss sehen das er bei sowas ein Gleichgewicht hält, also kann es beim ersten Mal auch sein das dass los entscheiden muss
Re: Urlaubsanspruch, wer hat Vorrecht?
Antwort von Port am 17.12.2019, 15:36 Uhr
Keiner hat Vorrecht. Die Damen müssen sich einigen. Letztendlich entscheidet der Chef, wobei er private Wünsche berücksichtigen soll. Nur wie soll er das in diesem Fall tun? Alle haben gute Gründe für Urlaub zu genau diesem Zeitpunkt. Fest steht dennoch, dass der Arbeitgeber entscheidet.
Re: Urlaubsanspruch, wer hat Vorrecht?
Antwort von Mutti69 am 17.12.2019, 15:37 Uhr
Ein RECHT besteht NICHT.
Urlaubswünsche der Mitarbeiter müssen berücksichtigt werden und wenn sich da was überschneidet, dann muss der Chef für eine gerechte the Zuteilung sorgen.
Es liegt also am Chef, wie er die sozialen Bedürfnisse und Erfordernisse seiner MA einschätzt und was sein Betrieb hergibt.
Deine Frage lässt sich also beantworten mit: KEINER hat ein RECHT auf Urlaub in den Schulferien.
Re: Urlaubsanspruch, wer hat Vorrecht?
Antwort von Jenbeex am 17.12.2019, 15:54 Uhr
Der Vater mit den Kids.
Da er keine Betreuungsmöglichkeit hat da der Kindergarten zu hat. So war das bei uns auf der Arbeit immer geregelt.
Erst Eltern mit kleinen Kindern
Dann Azubis
Eltern mit großen Kindern
Singles/ Großeltern
Da gab's kein wenn und aber.
Re: Urlaubsanspruch, wer hat Vorrecht?
Antwort von memory am 17.12.2019, 15:55 Uhr
Über den Daumen gepeilt, sind das 6 Wochen....da muss man halt Kompromisse finden. Die Auszubildende wäre bei mir an 3. Stelle, mit welcher Begründung, muss die da denn gerade frei machen? Die Oma könnte den Urlaub auch innerhalb von 6 Wochen buchen . Hier wäre es auch nach dem Motto "6 Wochen ...3 Personen....einigt euch....jeder bekommt 2 Wochen. " Wobei hier wahrscheinlich ausschlaggebend wäre, ob die Mutter wirklich keine Betreuung für die kleinen Kinder hat , denn, wann die Kita schließt , das ist ja nicht unbedingt etwas, was man sich aussucht .
Ein Recht darauf gibt es nicht ....
Antwort von Caot am 17.12.2019, 15:59 Uhr
.... die gesetzliche Regelung wurde ja schon verlinkt.
Alle haben einen Anspruch auf Urlaub. Die weitere Reihenfolge regelt die Firma, nach sozialen und betrieblichen Gesichtspunkten.
Es könnte ja sein, dass die Mutter unabkömmlich bei der Lösung eines wichtigen Problemes ist und die Auszubildende die Oma pflegen muss.
Stehen nur die sozialen Grsichtspunkte zur Debatte und die Gründe der Knanspruchnahme liegen wie von Dir geschildert, wäre die Reihenfolge hier: Mutter, Oma, Azubi.
Letzten Endes ist das aber immer sehr individuell, da ja jeder gute Gründe hat. Oftmals gibt es auch interne Regelungen.
Re: Urlaubsanspruch, wer hat Vorrecht?
Antwort von jackiedesnoo am 17.12.2019, 16:00 Uhr
Der Mutter hat wirklich keine Betreuung für die Kita Kinder. Grosseltern leben in Holland. Der Vater der Kinder hat Urlaubssperre im Sommer. Andere Familie gibt es nicht die greifbar wäre.
Re: Urlaubsanspruch, wer hat Vorrecht?
Antwort von Johanna3 am 17.12.2019, 16:02 Uhr
Natürlich gibt es da ein Wenn und Aber. Spätestens dann, wenn die Singles (oder die mit erwachsenen Kindern) kündigen, weil sie nicht bereit sind, mit ihren Urlaubswünschen stets hinten anzustehen.
Dann bekommt vielleicht keiner mehr Urlaub IN den Ferien - wegen Personalmangel....
Re: Urlaubsanspruch, wer hat Vorrecht?
Antwort von Trini am 17.12.2019, 16:03 Uhr
Wenn ich der Chef wäre, würde ich jedem der Kandidaten zwei von 6 Wochen Urlaub geben.
Die Mutter mit den Kita-Kids hätte wegen der Schließzeit die erste Wahl.
Azubi und Oma kommen danach.
Trini
Re: Urlaubsanspruch, wer hat Vorrecht?
Antwort von misses-cat am 17.12.2019, 16:16 Uhr
Wenn das jetzt einmalig vorkommt wird der Chef das sicher berücksichtigen , auf Dauer ist das keine Lösung.
Soziales Netzwerk aufbauen, ich habe auch schon Kinder von Freunden gehütet
Re: Urlaubsanspruch, wer hat Vorrecht?
Antwort von kügelchen12 am 17.12.2019, 16:20 Uhr
Wie lange soll der Urlaub denn gehen?
Gehen wir von 2 Wochen aus, bei uns bekommt die Mutter vorrangig die Kitasschließzeiten Urlaub, dann wie die Oma buchen kann und dann der Azubi. Vorausgesetzt dieser hat nicht z.B. zu dem Zeitpunkt auch Urlaub gebucht.
Dazu müsste man nähere Gründe kennen. Z.b. Warum Oma oder Auszubildende ausgerechnet zu dem Zeitraum Urlaub brauchen.
Re: Urlaubsanspruch, wer hat Vorrecht?
Antwort von Johanna3 am 17.12.2019, 16:22 Uhr
Ggf. muss sie dann eine organisieren. Viele Tagesmutter bieten Betreuungsplätze für die Ferien - wenn die "Stammgruppe" zu großen Teilen verreist ist.
Re: Urlaubsanspruch, wer hat Vorrecht?
Antwort von jackiedesnoo am 17.12.2019, 16:22 Uhr
Der Chef wüsste beim Einstellung von diese Situation. Und meint dazu daß das kein Problem wäre, da die Mutter die einzige Mutter mit Schulpflichtige/KitaKinder in diesen Abteilung wäre. Jetzt ist es aber doch ein Problem.
Re: Urlaubsanspruch, wer hat Vorrecht?
Antwort von dana2228 am 17.12.2019, 16:23 Uhr
Bei uns war das klar geregelt:
Eltern, deren Kinder Ferien haben (egal Schule oder Kita) UND
Mitarbeiter die krankheitsbedingt genau den Urlaub brauchen (sprich Mitarbeit muss im Juni Urlaub nehmen weil dort das Klima für das Asthma besonders gut ist, oder da der 2 wöchige Rückenkurs ist...).
Danach sind es tazechlich Mitarbeiterer deren Familienangehörigen nur da Urlaub bekommen (das kann der Partner als Leherer sein oder der Erwachsene Sohn der mit der ganzen Familie Urlaub machen möchte).
Erst dann der Rest.
Re: Urlaubsanspruch, wer hat Vorrecht?
Antwort von lejaki am 17.12.2019, 16:25 Uhr
Hier kannst du, wenn du zu den Kitaschließzeiten keinen Urlaub bekommst, die Kinder in eine der anderen Kitas der Gemeinde zur Betreuung anmelden. Die haben extra versetzt die 3 Wochen zu. Dafür nimmt man das Kind dann die anderen 3 Wochen aus der Kita.
Re: Urlaubsanspruch, wer hat Vorrecht?
Antwort von Johanna3 am 17.12.2019, 16:26 Uhr
Da war der Chef dann aber auch reichlich naiv.
Re: Urlaubsanspruch, wer hat Vorrecht?
Antwort von dana2228 am 17.12.2019, 16:27 Uhr
Das sehe ich auch so
Man könnte sich einigen. Die Auszubildende möchte aber vielleicht auch 14 Tage am Stück frei haben. Und vielleicht hat sie außerhalb der Ferien 1-2 Tage Schule?!?
Re: Urlaubsanspruch, wer hat Vorrecht?
Antwort von Schnegge89 am 17.12.2019, 16:32 Uhr
recht darauf hat gar keiner.
allerdings würde jeder halbwegs soziale Mensch dem vater wohl den urlaub zugestehen.
andererseits auch nicht jedes Jahr. da kann er sich ja mit seiner Frau abwechseln.
Welcher Vater????
Antwort von Trini am 17.12.2019, 16:36 Uhr
Es gab Mutter, Oma und Azubi
Trini
Re: Welcher Vater????
Antwort von Soie am 17.12.2019, 16:42 Uhr
Der Vater der Kinder von Mitarbeiterin 3 vermutlich da er ja Urlaubssperre hat
Jenbeex, du bist wohl mal während der Vorlesung zum Thema an der Uni gewesen,
Antwort von Tini_79 am 17.12.2019, 17:09 Uhr
in der Mensa...
Vielleicht möchtest du deine Antwort auch begründen?
Re: Urlaubsanspruch, wer hat Vorrecht?
Antwort von luna8 am 17.12.2019, 17:41 Uhr
Ein Recht auf einen bestimmten Zeitraum hat mMn keiner, wer hat den Urlaub denn zuerst eingereicht?
Ich finde, dass sollten die Kollegen unter sich ausmachen ( nächstes Mal ist dann wer anders dran...), zur Not - als Chef - würd ich der Mutter mit Kindern den Urlaub genehmigen, dann Azubi, dann Oma.
Wir hatten an Hl Abend auch so ne Situation - ich hab Frühdienst bekommen, dafür arbeite ich an Silvester.
Aber der ....
Antwort von Trini am 17.12.2019, 17:43 Uhr
...ist doch gar nicht in der Auswahl beim Ausgangspost.
Trini
Re: Urlaubsanspruch, wer hat Vorrecht?
Antwort von Felica am 17.12.2019, 17:50 Uhr
Mit der Begründung das außerhalb der Ferien Berufsschulpflicht besteht. Wann also da Urlaub machen? Die Firma wird wohl kaum nur 3 Mitarbeiter haben, in den restlichen Ferienwochen würde der Azubi also mit anderen Familien in Konkurrenz stehen.
Re: Urlaubsanspruch, wer hat Vorrecht?
Antwort von Felica am 17.12.2019, 17:50 Uhr
Welcher Vater?
Re: Urlaubsanspruch, wer hat Vorrecht?
Antwort von Felica am 17.12.2019, 17:51 Uhr
Das ist das Problem der Mutter. Da muss sie selbst Sorge tragen. Sie hat halt kein Mehrrecht.
Re: Urlaubsanspruch, wer hat Vorrecht?
Antwort von Felica am 17.12.2019, 17:53 Uhr
Genau, es gibt Tagesmütter, Babysitter, Notbetreuungen, Hort, Ferienbetreuung, Jugendfreizeiten usw.
Re: Urlaubsanspruch, wer hat Vorrecht?
Antwort von jackiedesnoo am 17.12.2019, 17:56 Uhr
Ja sie hat Schule und nein, keine 2, sondern 3 Wochen am Stück. Genauso ist es in der Herbstferien. Da besteht sie auf 2 Wochen. Da würde die Mutter auch sozusagen den Urlaub verweigert. Ostern und Weihnachten ist Urlaubssperre. Die Mutter bleibt also nur den Sommerferien bzw Herbstferien. Die ja aber beides zur nicht genehmigt werden wegen Auszubildende und Oma.
Re: Urlaubsanspruch, wer hat Vorrecht?
Antwort von drosera am 17.12.2019, 17:58 Uhr
Natürlich der Vater, der im Ausgangspost noch eine Mutter mit Ehemann mit Urlaubssperre war
Re: Urlaubsanspruch, wer hat Vorrecht?
Antwort von misses-cat am 17.12.2019, 18:24 Uhr
Hast du dir das schriftlich vom Chef geben lassen? Ich gehe Mal von nein aus. Zudem kann er das auch nicht jedes Jahr so machen, sobald jemand anders von den Mitarbeitern dauerhaft benachteiligt wird kann dieser klagen und wird auch Recht bekommen!
Deshalb du brauchst Alternativen! Freunde, Babysitter, notgruppe vom anderen Kindergarten
Ich war mehrere Jahre mit drei Kindern alleine, ich kenne das Dilemma und ich wäre auch sofort bereit einmal zurück zu treten für eine Kollegin die in deiner Situation ist. Auf Dauer also mehrere Jahre hintereinander würde ich das auch nicht machen.
Re: Urlaubsanspruch, wer hat Vorrecht?
Antwort von Bianca82 am 17.12.2019, 19:12 Uhr
Warum um alles in der Welt sollte ein Single oder jemand mit erwachsenen Kindern in der Hauptferienzeit Urlaub wollen wo alles ein drittel teurer ist?
In unserer kinderlosen Zeit sind wir immer außerhalb der Saison gefahren...und werden das mit erwachsenen Kindern auch wieder tun.
Da hat man zumindest eine Wahl ;-)
Re: Urlaubsanspruch, wer hat Vorrecht?
Antwort von Nuritouri am 17.12.2019, 19:25 Uhr
Und was, wenn die Mutter mit ihren schulpflichtigen Kindern in den Urlaub fahren möchte, wann soll sie das tun, außerhalb der Ferien? Bei Kita Kindern nutzen viele Eltern gerne die Möglichkeit, dass sie in der Schließteit auf eine andere Kita umsteigen - ist hier so üblich. Aber außerhalb der Schulzeit kann man mit Kindern nicht wegfahren.
Und die Azubis haben auch feste Zeiten, wann sie Erholungsurlaub nehmen müssen, meist im Kooperationsvertrag mit der Schule - wir durften keinen Haupturlaub nehmen, wenn wir noch Schule nebenbei hatten.
Und das weiß ja der Chef im Vorfeld. Eigentlich muss der Chef klare Vorgaben machen und die Kollegen sich kollegial einigen.
Ich komme aus der Pflege - das geht durchaus!
Re: Urlaubsanspruch, wer hat Vorrecht?
Antwort von Kinderland am 17.12.2019, 20:50 Uhr
Mutter mit Kind als 1.
Azubi danach, da sie nur in den Ferien kann
Oma an letzter Stelle
Re: Urlaubsanspruch, wer hat Vorrecht?
Antwort von Johanna3 am 21.12.2019, 16:47 Uhr
Vielleicht um mit seinen Freunden zu verreisen? Oder weil irgendein besonderes Event gerade in der Zeit stattfindet - und nicht in der Nachsaison? Oder um mit dem Patenkind zu urlauben?
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