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Geschrieben von pauline-maus am 11.09.2019, 11:24 Uhr

Therapeutenabrechnung

ich würde nocheinmal höfflich nachfragen , ob sich der fehler geklärt hat.
ansonsten würde ich vorstellig werden bei der krankenkasse und den fall erläutern , den dir wid ja betrug vorgeworfen , um den eigenen zu verschleiern, das ist nicht in ordnung so

 
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