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Geschrieben von Elchkäfer am 10.09.2019, 22:04 Uhr

Therapeutenabrechnung

Kurzfristig abgesagte Stunden dürfen nicht mit der Kasse abgerechnet werden, das ist Leistungsbetrug!
Diese Stunden werden meist privat über ein sog. "Ausfallhonorar" bezahlt - also von euch in dem Fall. Das wiederum darf die Praxis i.d.R. nur erheben, wenn sie euch vorher darüber informiert hat und ihr unterschrieben habt.

 
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