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Geschrieben von Berlin! am 07.11.2019, 18:01 Uhr

Testament eröffnet.....und nun?

Hallo,

Deine arme Oma. Alleine Post vom Amtsgericht versetzt viele schon in Angst und Schrecken.

Zunächst: Das AG hat richtig reagiert. Mehr als die Eröffnung des Testaments passiert erstmal nicht. Das Gericht leistet keine Rechtsberatung.

Deine Oma ist, zusammen mit der Schwester der Erblasserin, Erbin geworden. Alle Erben bilden eine Erbengemeinschaft. Will Deine Oma nun ihre Ansprüche geltend machen, muß sie die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen.
Die Erbengemeinschaft ist so ziemlich das Komplizierteste, was sich das Zivilrecht produziert hat. Dazu kann man hier in diesem Forum nicht vernünftig beraten. Auch, weil ja das Testament, also der genaue Inhalt nicht bekannt ist.

Was ihr jetzt tun solltet:
Relativ schnell eine anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen. es gibt viele und gute Erbrechts-Kanzleien. Sucht Euch so eine. Also am besten Fachanwälte für Erbrecht oder Tätigkeitsschwerpunkt Erbrecht.
Es gibt viel zu beachten, je nach Höhe des Erbes Erbschaftssteuer und noch diverse andere Sachen.

Melde Dich gerne per PN, wenn Du Hilfe brauchst.

Alles Gute!

 
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