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von Kater Keks  am 07.11.2019, 16:37 Uhr

Testament eröffnet.....und nun?

Mein Omi (84) rief mich gerade an und bat mich um Hilfe. Ich konnte ihr aber leider nicht helfen. Sie teilte mir ganz aufgelöst mit, das sie Post von einem Amtsgericht hier bekommen hat, und dieses ihr das Testament ihrer besten Freundin (die im September verstorben war) zugeschickt hat. Ihre Freundin hat ihr wohl einen größeren Geldbetrag vererbt. Die Schwester dieser Freundin tut aber so, als gäbe es das Testament so nicht und ist offenbar nicht bereit, das Testament zu erfüllen (oder wie man das nennt). Meine Omi ist völlig hilflos und überfordert und weiß nicht, was sie da jetzt machen soll. Das Amtsgericht, wo sie nachgefragt hat, ist - laut deren Aussage - mit der Testamentseröffnung raus aus dem Ganzen.

Wie ist das denn jetzt?! Wie geht das jetzt weiter? Muss meine Omi wirklich damit zu einem Anwalt gehen? Ich befürchte es fast.......


Ich kenne mich mit Nachlaßsachen leider gar nicht aus, das letzte Mal musste ich mich während der Ausbildung damit befassen.

Weiß hier jemand weiter?

Ich will morgen mal zu ihr fahren, vielleicht kann ich hier ja schon einen Tipp mitbringen?

 
6 Antworten:

Re: Testament eröffnet.....und nun?

Antwort von dhana am 07.11.2019, 16:52 Uhr

Hi,

ich fürchte auch, da ist der einzige Weg auf Herrausgabe des Erbes zu klagen.
Wenn kein Testamentsvollstrecker eingesetzt ist, kontrolliert das auch niemand.

Testamentsvollstrecker werden vom Erblasser im Testament eingesetzt, wenn sie meinen, das führ ihr Testament kontrolle benötigt wird, in seltenen Fällen kann das auch das Amtsgericht auf Antrag. Aber nicht bei so "einfachen" Dingen wie Herrausgabe von Geld.
Wäre eher, wenn mit dem Erbe Auflagen verbunden sind wie kann erst erben wenn die Ausbildung abgeschlossen ist, oder .....

Also ja - Rechtsanwalt.

Gruß Dhana

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PN ;)

Antwort von +sumsebiene+ am 07.11.2019, 16:56 Uhr

..

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Re: PN ;)

Antwort von Kater Keks am 07.11.2019, 16:58 Uhr

Danke!

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Re: Testament eröffnet.....und nun?

Antwort von Berlin! am 07.11.2019, 18:01 Uhr

Hallo,

Deine arme Oma. Alleine Post vom Amtsgericht versetzt viele schon in Angst und Schrecken.

Zunächst: Das AG hat richtig reagiert. Mehr als die Eröffnung des Testaments passiert erstmal nicht. Das Gericht leistet keine Rechtsberatung.

Deine Oma ist, zusammen mit der Schwester der Erblasserin, Erbin geworden. Alle Erben bilden eine Erbengemeinschaft. Will Deine Oma nun ihre Ansprüche geltend machen, muß sie die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen.
Die Erbengemeinschaft ist so ziemlich das Komplizierteste, was sich das Zivilrecht produziert hat. Dazu kann man hier in diesem Forum nicht vernünftig beraten. Auch, weil ja das Testament, also der genaue Inhalt nicht bekannt ist.

Was ihr jetzt tun solltet:
Relativ schnell eine anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen. es gibt viele und gute Erbrechts-Kanzleien. Sucht Euch so eine. Also am besten Fachanwälte für Erbrecht oder Tätigkeitsschwerpunkt Erbrecht.
Es gibt viel zu beachten, je nach Höhe des Erbes Erbschaftssteuer und noch diverse andere Sachen.

Melde Dich gerne per PN, wenn Du Hilfe brauchst.

Alles Gute!

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Re: Testament eröffnet.....und nun?

Antwort von Kater Keks am 07.11.2019, 18:06 Uhr

Danke dir!

Ich gucke morgen erstmal was genau da drin steht und wie sie dazu steht, um das Erbe zu kämpfen.

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Re: Testament eröffnet.....und nun?

Antwort von lilly1211 am 08.11.2019, 10:59 Uhr

Sie sollte es in jedem Fall erkämpfen!

Nicht nur weil es ihr zusteht und es verschenktes Geld wäre, sondern vor allem weil das der Wille der verstorbenen Freundin war! Die WOLLTE dass deine Oma das Geld bekommt. Sie kann für ihren Willen nicht mehr kämpfen über den die Schwester nun hinweg sieht.

Ich wünsche euch viel Erfolg!

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