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Geschrieben von Onthismoment am 25.07.2019, 7:52 Uhr

Schwanger In Elternzeit

Huhu, ich Kugel wieder mit. Befinde mich derzeit in Elternzeit die am 06.10.19 endet. Mein Sohn wurde am 06.10.2018 geboren. Das 2 Kind wird voraussichtlich im April 2020 geboren. Bin also noch ganz am Anfang. Nun lautet meine Frage wie ich mich jetzt gegenüber meinen Arbeitgeber verhalte. Was steht mir zu und wie muss ich jetzt handeln ? In meiner 1 Ss war ich sofort im BV . Ich danke schon mal für euere Antworten !!! Liebe Grüße!!!

 
6 Antworten:

Re: Schwanger In Elternzeit

Antwort von GwendolineB am 25.07.2019, 7:57 Uhr

Stell die Frage doch mal hier in der "Rechtsabteilung".
Da gab es schon viele ähnliche Fragen, auch wie das dann mit dem Elterngeld ist.

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Re: Schwanger In Elternzeit

Antwort von bea+Michelle am 25.07.2019, 8:11 Uhr

Das ist ja noch ganz frisch, ich würde da noch gar nichts sagen.

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Re: Schwanger In Elternzeit

Antwort von Minimina88 am 25.07.2019, 9:16 Uhr

Guten morgen, fast genauso ging es mir im Dezember. Mein kleiner großer würde im Januar 2018 geboren und Nummer zwei kommt hoffentlich in den nächsten zwei Wochen. Ich bin also auch in der EZ wieder schwanger geworden. Ich habe meinen AG nach dem ersten Termin in der 8/9 ssw informiert (hatte erst im März wegen Rest Urlaub wieder arbeiten müssen) .

Letztendlich endete meine EZ regulär im Januar und ich bin nahtlos wieder ins BV gekommen. Zu den finanziellen Bedingungen die halt vertraglich feststanden.

Du kannst mir aber auch gerne schreiben!

Vorallem aber herzlichen Glückwunsch zur Schwangerschaft!

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Re: Schwanger In Elternzeit

Antwort von Saarlandmami2 am 25.07.2019, 10:21 Uhr

Jetzt in reiner Elternzeit hat ein mögliches BV keine Relevanz.

Wie wolltest du ab Okt 19 arbeiten? Habt ihr eine Betreuung? Erst ab ersten Arbeitstag könnte ein BV greifen. Für das neue Elterngeld zählt es ganz normal. Monate mit EG im Bezugsraum werden ausgeklammert. Deine Chancen auf gleiches EG stehen gut, weil die kids sehr nahe beieinander geboren werden.

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Re: Schwanger In Elternzeit

Antwort von Mutti69 am 25.07.2019, 10:32 Uhr

Ein Berufsverbot gibt es nicht generell und auch nicht selbstverständlich, auch wenn in einer vorangegangenen Schwangerschaft schon eines erteilt wurde!
Jeder Schwangerschaft muss neu beurteilt werden.Es könnte zwischenzeitlich ja ein Ersatzarbeitsplatz existieren.

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Re: Schwanger In Elternzeit

Antwort von Meyla am 25.07.2019, 11:23 Uhr

In großen Firmen haben die Chefs oft gar keine Lust sich mit einer schwangeren herum zu ärgern... die wollen dich dann gar nicht und schicken sofort ins BV.

Die Klinikkette, wo ich damals war, hat die Erneuerungen nicht gejuckt. Ist zu aufwendig, schwangere unterzubringen. Da kann man tatsächlich nach wie vor von sofortigem BV ausgehen.

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