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Geschrieben von Erdbeere81 am 09.11.2017, 20:52 Uhr

Schaden durch auslaufende Heizung

Uns wurde im Sommer eine neue Heizungsanlage eingebaut mit Umbauten an der Fußbodenheizung.

Jetzt haben wir plötzlich Wasser in der Wand und es läuft im Keller runter.

Klar wird die Firma nochmal kommen, aber ist das auch ein Fall für die Haushaftpflicht?

Eine Türzarge hat sich völlig verzogen, das Holz ist aufgequollen.
Auch die Firma?

Sind Heizungsbauer eigentlich wegen solcher Fehler versichert?

Der tut mir echt leid, ist so ein kleiner Ein-Mann-Betrieb, der einzige der bereit war die komplizierte Arbeit zu übernehmen.

 
6 Antworten:

Re: Schaden durch auslaufende Heizung

Antwort von Jerrymaus am 09.11.2017, 20:56 Uhr

Wenn es ein Fehler der Firma war, muss die zahlen.

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Re: Schaden durch auslaufende Heizung

Antwort von leaelk am 09.11.2017, 21:01 Uhr

Üblicherweise sind die Firmen gegen solche Schäden versichert.
Deine Hausratversicherung und die Haftpflicht? der Firma klären dann die Übernahme der Kosten untereinander
So war es hier auf jeden Fall

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Re: Schaden durch auslaufende Heizung

Antwort von Erdbeere81 am 09.11.2017, 22:27 Uhr

Und mein Mann hat echt rund um das Haus einen Graben gebuddelt, weil er dachte die Beschichtung hält nicht mehr und Wasser dringt von außen ins Haus.

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Gebäudeversicherungen

Antwort von Caot am 10.11.2017, 7:45 Uhr

Übernehmen diese Schäden. Das hat nichts mit der Hausrat oder Haftpflicht zu tun.

Dem Handwerker müsst Ihr den Mangel beweisen. Klassisch würde das prozessieren bedeuten. Der wird ja nicht zugeben, dass es ein Handwerksfehler war. Immerhin funktionierte sie ja.

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@Caot

Antwort von leaelk am 10.11.2017, 8:13 Uhr

DAS kann man so pauschal gar nicht sagen und Gutachter können schnell beweisen, ob es ein Handwerker-Fehler war oder nicht.
Wir hatten das hier selber.
Und hier wurde es sehr wohl zwischen der Haftpflicht des Handwerkers und der eigenen Hausratversicherung abgerechnet.
Die Versicherung hat übrigens den Gutachter geschickt und bezahlt.
Darauf würde ich im Zweifelsfall auch bestehen.

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Den Schaden medlet man der Wohngebäudeversicherung

Antwort von Caot am 10.11.2017, 10:21 Uhr

so heißt die nämlich und diese (da hast du Recht) "kontrollieren" den Schadensfall nach deinen Angaben. Ich persönlich würde mir ja überlegen, was ich angebe. Ich vermute einen Schaden vom Handwerker verursacht, wäre die denkbar schlechteste Variante. Wenn der Schaden zu hoch wird, kommt ja eh ein Gutachter. Der schaut sich dann ja als Entscheider sowieso an. Im besten Fall regeln die das untereinander.

Die Hausrat hat aber bei einem Gebäudeschaden erst einmal nichts mit dem Gebäudeschaden zu tun.

Habe ich keine Gebäudeversicherung muss ich selber ran. Eine Hausrat nützt mir hier erst einmal nicht viel, sei denn die Schrankwand wurde beschädigt.

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