von Mutti69 am 16.12.2017, 22:11 Uhr |
Schaden durch Haushaltshilfe
Wenn der Staubsauger aufgrund von Verschleiß, nach 10 Jahren Einsatz verreckt, dann ist das wohl Schicksal. Wenn sie den neuen Dayson zum Wasseraufsaugen hernimmt, dann sollte SIE den Schaden tragen.
Die private Haftpflicht wird es nicht zahlen, eine berufshaftpflicht wird sie nicht haben. Sie ist AN und damit nur bedingt haftfähig. Das ist aber nur mein rein subjektives Empfinden.
Unterm Strich, SIE zählt bei grober Fahrlässigkeit, DU bleibst auf dem Schaden sitzen, wenn es halt passiert ist und irgendwie auch jedem anderen passieren hätte können.
- Schaden durch Haushaltshilfe - boxjellyfish 16.12.17, 21:23
- Re: Schaden durch Haushaltshilfe - jannas 16.12.17, 21:26
- Re: Schaden durch Haushaltshilfe - Jerrymaus 16.12.17, 21:36
- Versicherung - ihre Haftpflicht oder deine Hausrat - und 16.12.17, 21:37
- Re: Versicherung - ihre Haftpflicht oder deine Hausrat - Malefizz 16.12.17, 22:00
- Re: Schaden durch Haushaltshilfe - leaelk 16.12.17, 22:00
- Re: Schaden durch Haushaltshilfe - Julie 16.12.17, 22:11
- Re: Schaden durch Haushaltshilfe - Mutti69 16.12.17, 22:11
- Vielen Dank für Euren Input! - boxjellyfish 17.12.17, 9:11
- Re: Vielen Dank für Euren Input! - Pebbie 17.12.17, 13:44
- Re: Schaden durch Haushaltshilfe NEIN ! - Finfant 18.12.17, 11:21
- Re: Schaden durch Haushaltshilfe - jannas 16.12.17, 21:26