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von Mutti69  am 16.12.2017, 22:11 Uhr

Schaden durch Haushaltshilfe

Wenn der Staubsauger aufgrund von Verschleiß, nach 10 Jahren Einsatz verreckt, dann ist das wohl Schicksal. Wenn sie den neuen Dayson zum Wasseraufsaugen hernimmt, dann sollte SIE den Schaden tragen.
Die private Haftpflicht wird es nicht zahlen, eine berufshaftpflicht wird sie nicht haben. Sie ist AN und damit nur bedingt haftfähig. Das ist aber nur mein rein subjektives Empfinden.

Unterm Strich, SIE zählt bei grober Fahrlässigkeit, DU bleibst auf dem Schaden sitzen, wenn es halt passiert ist und irgendwie auch jedem anderen passieren hätte können.

 
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