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Geschrieben von boxjellyfish am 16.12.2017, 21:23 Uhr

Schaden durch Haushaltshilfe

Huhu,

Wie geht man damit um, wenn die Haushaltshilfe etwas kaputt macht? In diesem Fall der Staubsauger. Wer regelt da den Schaden? Ich bin gerade überfragt und wäre für einen Tipp dankbar!

Liebe Grüße

 
10 Antworten:

Re: Schaden durch Haushaltshilfe

Antwort von jannas am 16.12.2017, 21:26 Uhr

Hallo,
wie ist es denn passiert?
Es wird ja keine Absicht gewesen sein?!?
Was sagt sie denn selbst dazu?

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Re: Schaden durch Haushaltshilfe

Antwort von Jerrymaus am 16.12.2017, 21:36 Uhr

Das sollte ihre Versicherung regeln

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Versicherung - ihre Haftpflicht oder deine Hausrat

Antwort von und am 16.12.2017, 21:37 Uhr

... je nach dem ob es ihre Schuld war oder nicht.

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Re: Versicherung - ihre Haftpflicht oder deine Hausrat

Antwort von Malefizz am 16.12.2017, 22:00 Uhr

Und das rauszufinden ist auch Job der Versicherung, also viel Spaß...

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Re: Schaden durch Haushaltshilfe

Antwort von leaelk am 16.12.2017, 22:00 Uhr

Mir ist bei der Arbeit auch schon mal etwas kaputt gegangen, aber es war nicht mein Verschulden, sondern ein „Unfall“
Mein Schaden wurde vom Arbeitgeber übernommen, aber ich hatte angeboten es meiner Haftpflicht zu melden
Liebe Grüße
leaelk

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Re: Schaden durch Haushaltshilfe

Antwort von Julie am 16.12.2017, 22:11 Uhr

Der Arbeitnehmer haftet in solchen Fällen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Alles andere ist Sache des Arbeitgebers.

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Re: Schaden durch Haushaltshilfe

Antwort von Mutti69 am 16.12.2017, 22:11 Uhr

Wenn der Staubsauger aufgrund von Verschleiß, nach 10 Jahren Einsatz verreckt, dann ist das wohl Schicksal. Wenn sie den neuen Dayson zum Wasseraufsaugen hernimmt, dann sollte SIE den Schaden tragen.
Die private Haftpflicht wird es nicht zahlen, eine berufshaftpflicht wird sie nicht haben. Sie ist AN und damit nur bedingt haftfähig. Das ist aber nur mein rein subjektives Empfinden.

Unterm Strich, SIE zählt bei grober Fahrlässigkeit, DU bleibst auf dem Schaden sitzen, wenn es halt passiert ist und irgendwie auch jedem anderen passieren hätte können.

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Vielen Dank für Euren Input!

Antwort von boxjellyfish am 17.12.2017, 9:11 Uhr

Ich danke Euch sehr für Eure Hilfe. Ist alles Neuland für mich!
!

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Re: Vielen Dank für Euren Input!

Antwort von Pebbie am 17.12.2017, 13:44 Uhr

Mich würde ja interessieren was überhaupt passiert ist

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Re: Schaden durch Haushaltshilfe NEIN !

Antwort von Finfant am 18.12.2017, 11:21 Uhr

ich bin der Meinung, das der Arbeitgeber für den Schaden haftet! evtl. die Versicherung des Arbeitgeber.

Wenn ich, im Einzelhandel eine Flasche fallen lasse (beim Einräumen ins Regal) muss ich diese Flasche ja auch nicht bezahlen....! Solange ich nicht grob fahrlässig handele.

lg, Andrea

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