Geschrieben von boxjellyfish am 16.12.2017, 21:23 Uhr |
Schaden durch Haushaltshilfe
Huhu,
Wie geht man damit um, wenn die Haushaltshilfe etwas kaputt macht? In diesem Fall der Staubsauger. Wer regelt da den Schaden? Ich bin gerade überfragt und wäre für einen Tipp dankbar!
Liebe Grüße
Re: Schaden durch Haushaltshilfe
Antwort von jannas am 16.12.2017, 21:26 Uhr
Hallo,
wie ist es denn passiert?
Es wird ja keine Absicht gewesen sein?!?
Was sagt sie denn selbst dazu?
Re: Schaden durch Haushaltshilfe
Antwort von Jerrymaus am 16.12.2017, 21:36 Uhr
Das sollte ihre Versicherung regeln
Versicherung - ihre Haftpflicht oder deine Hausrat
Antwort von und am 16.12.2017, 21:37 Uhr
... je nach dem ob es ihre Schuld war oder nicht.
Re: Versicherung - ihre Haftpflicht oder deine Hausrat
Antwort von Malefizz am 16.12.2017, 22:00 Uhr
Und das rauszufinden ist auch Job der Versicherung, also viel Spaß...
Re: Schaden durch Haushaltshilfe
Antwort von leaelk am 16.12.2017, 22:00 Uhr
Mir ist bei der Arbeit auch schon mal etwas kaputt gegangen, aber es war nicht mein Verschulden, sondern ein „Unfall“
Mein Schaden wurde vom Arbeitgeber übernommen, aber ich hatte angeboten es meiner Haftpflicht zu melden
Liebe Grüße
leaelk
Re: Schaden durch Haushaltshilfe
Antwort von Julie am 16.12.2017, 22:11 Uhr
Der Arbeitnehmer haftet in solchen Fällen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Alles andere ist Sache des Arbeitgebers.
Re: Schaden durch Haushaltshilfe
Antwort von Mutti69 am 16.12.2017, 22:11 Uhr
Wenn der Staubsauger aufgrund von Verschleiß, nach 10 Jahren Einsatz verreckt, dann ist das wohl Schicksal. Wenn sie den neuen Dayson zum Wasseraufsaugen hernimmt, dann sollte SIE den Schaden tragen.
Die private Haftpflicht wird es nicht zahlen, eine berufshaftpflicht wird sie nicht haben. Sie ist AN und damit nur bedingt haftfähig. Das ist aber nur mein rein subjektives Empfinden.
Unterm Strich, SIE zählt bei grober Fahrlässigkeit, DU bleibst auf dem Schaden sitzen, wenn es halt passiert ist und irgendwie auch jedem anderen passieren hätte können.
Vielen Dank für Euren Input!
Antwort von boxjellyfish am 17.12.2017, 9:11 Uhr
Ich danke Euch sehr für Eure Hilfe. Ist alles Neuland für mich!
!
Re: Vielen Dank für Euren Input!
Antwort von Pebbie am 17.12.2017, 13:44 Uhr
Mich würde ja interessieren was überhaupt passiert ist
Re: Schaden durch Haushaltshilfe NEIN !
Antwort von Finfant am 18.12.2017, 11:21 Uhr
ich bin der Meinung, das der Arbeitgeber für den Schaden haftet! evtl. die Versicherung des Arbeitgeber.
Wenn ich, im Einzelhandel eine Flasche fallen lasse (beim Einräumen ins Regal) muss ich diese Flasche ja auch nicht bezahlen....! Solange ich nicht grob fahrlässig handele.
lg, Andrea