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Geschrieben von HeyDu! am 02.02.2020, 20:09 Uhr

Rückforderung Elterngeld

Ich würde klagen. Rechtmäßige Zustände können durch nachträgliche Änderung hergestellt werden. Die Behörde hat das mildeste Mittel zu nutzen.

Ist jetzt mein Bauchgefühl ohne Blick ins BEEG und ohne das Schema durchgeprüft zu haben. Rechtsschutz vorhanden? Dann auf jeden Fall Klage einreichen.

 
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