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Geschrieben von Perspektiven am 16.02.2020, 20:22 Uhr

Rentenversicherung

Hallo DortmundLady124,

ich muss zunächst rückfragen: Hast Du schon mal eine Rentenberechnung bekommen. Das ist eine Aufstellung der rentenversciherungspflichtigen Zeiten u.s.w.

Wichtig ist, ob die Rentenversciherung weiß, dass Du Kinder hast.

Sonst:
Auf Antrag werden im Versicherungskonto für die ersten 36 Monate nach der Geburt sogenannte Pflichtbeiträge wegen Kindererziehung gespeichert. Darüber hinaus werden von der Geburt an bis zum 10. Lebensjahr des Kindes sogenannte Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung anerkannt.
Die Zeiten werden immer für bereits zurückliegende Zeiträume je Kind berücksichtigt. Eine Anerkennung für künftige Zeiten kann nicht erfolgen.

Beratungsstellen: In den Auskunfts- und Beratungsstellen erhält man kostenlos Antworten zu allen Fragen rund um die Rente.

Sonst Suche mit "Rentnversicherung". Auf der Seite bei "Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung" Angabe der Postleitzahl.

Ich hoffe, das hilft ein wenig.

 
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