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von Kater Keks  am 26.06.2012, 12:36 Uhr

Rechtsprechung contra Glaubensfreiheit........

http://www.ftd.de/politik/deutschland/:koerperverletzung-gericht-stellt-religioese-beschneidung-unter-strafe/70054618.html


Finde ich richtig! Sofern es keine medizinischen Gründe gibt!

 
3 Antworten:

Re: Rechtsprechung contra Glaubensfreiheit........

Antwort von ccs am 26.06.2012, 12:38 Uhr

Sehe ich genauso...also strafe für beschneuidung aus nichtmedizienische gründe

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Re: Rechtsprechung contra Glaubensfreiheit........

Antwort von Osterhase246 am 26.06.2012, 12:40 Uhr

dann gibts ärzte, die bescheinigen eine medizinische notwendigkeit, obwohl keine vorliegt, damit die beschneidung legal durchgeführt werden kann....

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Tja... erst wenn das Bundesverfassungsgericht da was entscheidet...

Antwort von nilo1988 am 26.06.2012, 12:57 Uhr

...hat es eher Bestand. Daher gebe ich nichts auf dieses Urteil.

Und wer weiss was das noch für Wellen schlägt.

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