von Kater Keks am 26.06.2012, 12:36 Uhr |
Rechtsprechung contra Glaubensfreiheit........
http://www.ftd.de/politik/deutschland/:koerperverletzung-gericht-stellt-religioese-beschneidung-unter-strafe/70054618.html
Finde ich richtig! Sofern es keine medizinischen Gründe gibt!
Re: Rechtsprechung contra Glaubensfreiheit........
Antwort von ccs am 26.06.2012, 12:38 Uhr
Sehe ich genauso...also strafe für beschneuidung aus nichtmedizienische gründe
Re: Rechtsprechung contra Glaubensfreiheit........
Antwort von Osterhase246 am 26.06.2012, 12:40 Uhr
dann gibts ärzte, die bescheinigen eine medizinische notwendigkeit, obwohl keine vorliegt, damit die beschneidung legal durchgeführt werden kann....
Tja... erst wenn das Bundesverfassungsgericht da was entscheidet...
Antwort von nilo1988 am 26.06.2012, 12:57 Uhr
...hat es eher Bestand. Daher gebe ich nichts auf dieses Urteil.
Und wer weiss was das noch für Wellen schlägt.