Rund-ums-Baby-Forum

Rund-ums-Baby-Forum

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von Mikako1990 am 06.08.2019, 6:19 Uhr

Re rechtliche Frage

https://m.rund-ums-baby.de/forum/Rechtliche-Frage_5354921.htm

Original Post zum Nachlesen..

-------------

Guten Morgen
Also ich hatte Kontakt mit denen und es hiess Kein Geld Zurück. Man könne für sein bereits bezahltes Geld einkaufen plus 5% Rabatt als Entschädigung oder eben einen anderen Kurs buchen für sein Geld...

Als ich sagte, dies sei nicht akzeptabel da ich diesen einen Kurs brauche und keinen anderen, hiess es, dann solle ich einkaufen zu dem Preis. Ich verweigerte erstmal und die Dame wies mich darauf hin das sie mir sonst 10% gebe statt 5%. Der Fusspflege Kurs ist garnie mehr im Sortiment hiess es weil die Nachfrage zu gering sei, sei die Trainerin abgesprungen und Ersatz werde es keimen geben, man soll einfach aua einer der genannten Alternativen wählen...

Ja nun das ganze weiter zu ziehen wird sich nicht lohnen bei 120chf.also werd ich vermutlich einfach den anderen Kurs nehmen müssen..

 
11 Antworten:

Re: Re rechtliche Frage

Antwort von Mutti69 am 06.08.2019, 7:37 Uhr

Du bist recht leicht zu beeindrucken. Gut, musst du selber wissen 120 Franken sind (für mich) viel Geld...

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Re rechtliche Frage

Antwort von mellomania am 06.08.2019, 7:41 Uhr

ware zu dem wert bestellen und nach erhalt zurückschicken? dann bekommst du das geld doch wieder...ich weiß is nicht die feine art aber dass die dein geld behalten finde ich nicht in ordnung...

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Re rechtliche Frage

Antwort von miaandme am 06.08.2019, 9:03 Uhr

Das wird wohl kaum funktionieren. Sie hat dann einfach wieder ein offenes Guthaben.

Ich würde schon aus Prinzip nicht klein beigeben, will das einfach nur frech ist.
Ich würde schriftlich daraufhin weißen, dass dies nicht aus den Vertrag hervorgeht und mit Fristsetzung und Rücküberweisung bitten, ansonsten bewusst behältst du für anwaltliche Schritte vor.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Re rechtliche Frage

Antwort von dann am 06.08.2019, 9:27 Uhr

Ich würde auch nicht einfach mich damit abfinden, die Dame kann ja viel erzählen und wenn du so einfach aufgibst haben die ein leichtes Spiel. Solche Dinge wecken aber sowieso immer meinen Ehrgeiz und da bleibe ich hartnäckig. Oft reicht schon ein Hinweis, dass man rechtliche Schritte einleiten würde oder die Sache öffentlich macht, damit plötzlich alles möglich ist und es sich ja nur un ein Missverständnis handelte
120 Franken sind viel Geld und da sie so einfach den Rabatt auf 10% angehoben hätte, zeigt meiner Meinung nach, dass sie weiß, doch nicht so ganz im Recht zu sein.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Re rechtliche Frage

Antwort von Mutti69 am 06.08.2019, 9:33 Uhr

Ja, das dachte ich auch! Wer mal eben Spielraum hat den Rabatt um weitere 5% hochzusetzen, der ahnt vielleicht, dass er eigentlich schlechte Karten hat.

Ich bin bei sowas auch immer „sportlich“ unterwegs, sowas reizt meinen Ehrgeiz und eigentlich kriege ich dann auch immer was ich wollte. Aber so ist eben nicht jeder veranlagt, manche scheuen den Konflikt. Das muss sie nun selber für sich entscheiden...i

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Re rechtliche Frage

Antwort von curvi0815 am 06.08.2019, 9:39 Uhr

Denen würde ich aber zeigen wo der Nageldesigner die Fräse hat.

Geht gar nicht, setz dich zur Wehr.

Viel Glück

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Re rechtliche Frage

Antwort von albaconi am 06.08.2019, 9:42 Uhr

Das würde ich mir auch nicht gefallen lassen.

Auch im Hinblick auf deine Tätigkeit musst du härter werden. Im Geschäftsleben wid dir nix geschenkt, sonst gehst du unter.

Vielleicht reicht ja eine anwaltliche Drohung schon.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Re rechtliche Frage

Antwort von Isixi726 am 06.08.2019, 10:35 Uhr

Bin zugegeben im Schweizer Recht kein Experte (obwohl ich im Grenzgebiet wohne und arbeite) wohl aber im Deutschen firm und muss ganz klar sagen, ich würde mir das definitiv auch nicht gefallen lassen, kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass dies in der Schweiz rechtlich zulässig ist. Ich kenne natürlich nun auch Deinen Vertrag nicht, würde aber in Deutschland so weit gehen eine derartige Regelung in AGB als gesetzeswidrig zu sehen. Ohne ausdrückliche Regelung geht es sowieso gar nicht...
In Deutschland könntest Du Dein Geld ggf. über Mahnbescheid zurück verlangen, ob es vergleichbare Möglichkeiten in der Schweiz gibt weiß ich leider nicht. In Deinem Fall würde ich vermutlich schon aus Prinzip nicht klein beigeben, wobei Du Recht hast, bei 120 CHF würde sich ein Anwalt kaum damit abgeben...

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Re rechtliche Frage

Antwort von Christine70 am 06.08.2019, 12:54 Uhr

Auch wenn es die Schweiz ist, NEIN, sie dürfen das Geld nicht einfach einbehalten.

Sie haben von ihrer Seite aus dem Vertrag nicht eingehalten.

Du bist schon etwas naiv in der Hinsicht oder? ;)

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Haben die eine Homepage?

Antwort von Christine70 am 06.08.2019, 12:57 Uhr

Da kann man dann ja mal die AGB nachlesen, falls vorhanden.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Re rechtliche Frage

Antwort von Johanna3 am 06.08.2019, 14:25 Uhr

Ich würde den Herrschaften jetzt einen Brief zukommen lassen, indem du die Forderung stellst, dir das Geld binnen einer Woche zu überweisen. Ist das Geld nicht bis Ultimo auf deinem Konto, wirst du rechtliche Schritte einleiten.

Die wissen doch schon, dass sie im Unrecht sind. Sonst hätte man dir nicht schon "netterweise" zehn Prozent angeboten....

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.