von Kater Keks am 27.06.2012, 20:16 Uhr |
Nochmal wegen Impfenstatus (und U's) in Kitas.....
Bei uns hängt in der Kita ein Zettel aus, und wir haben auch was zum Ausfüllen mitbekommen, das vom Kinder,-und Jugendgesundheitsdienst (heißt das so?) als vom Bezirksamt/Gesundheitsamt jemand in die Kita kommt und den Impfstatus und die stattgefundenen U's bei den Kindern überprüft. Wir sollen dann an dem Tag das U-Heft und den Impfausweis mit in die Kita geben.
Es soll zwar freiwillig sein, aber ich finde, so ganz freiwillig klingt das Ganze nicht....noch dazu, wo es ja keine ImpfPFLICHT gibt.
Was halten ihr von sowas? Ich stehe dem irgendwie gespalten gegenüber. Auf der einen Seite finde ich es nicht schlecht, auf der anderen Seite finde ich es aber doch eine ziemliche Kontrolle vom Amt.
LG
Re: Nochmal wegen Impfenstatus (und U's) in Kitas.....
Antwort von Baby_2011_Xx am 27.06.2012, 20:19 Uhr
wäre mir eig. völlig wurst, da es keine Impfpflich gibt, und ich es so machen würde wie ich es eben machen wollen würde.
Da könnte mir keiner reinreden!!
Zum Glück gibt es das nicht bei uns.. Da wird weder Kontrolliert was geimpft ist noch ob jemand geimpft ist oder sonst was..
Re: Nochmal wegen Impfenstatus (und U's) in Kitas.....
Antwort von lukko34 am 27.06.2012, 20:19 Uhr
Diese Frage kommt immer wieder bei verunsicherten Eltern auf. Grundsätzlich gilt: Es gibt in Deutschland keine Impfpflicht und auch keine Pflicht zur Vorlage eines Impfpasses.
Und doch werden die Impfpässe von den Behörden immer wieder in einem Ton angefordert, der den Eindruck erweckt, als gäbe es diese Pflicht – und das verunsichert natürlich.
Behörden sind verpflichtet, in ihren Anschreiben die gesetzliche Grundlage ihrer Handlungen oder Forderungen zu benennen. Fast jeder von uns hat schon mal falsch geparkt und ein Schreiben mit der Aufforderung zur Stellungnahme erhalten. Dort werden immer auch die Paragraphen genannt, die für uns z. B. im Falle eines Widerspruchs maßgeblich sind. In den Aufforderungen der Gesundheitsämter, die Impfpässe Ihrer Kinder vorzulegen, werden Sie in der Regel solche rechtlichen Hinweise nicht finden.
Im Zweifelsfalle – und wenn Sie ganz sicher gehen wollen – können Sie auch ganz einfach um die Benennung der gesetzlichen Grundlage der Aufforderung bitten. Am besten schriftlich; und auch nur schriftliche Antworten akzeptieren.
Ansonsten hat es sich bewährt, dem Kind ein Schreiben mitzugeben, in dem Sie sich freundlich für das Beratungsangebot bedanken und erklären, dass Sie die Impffrage bereits mit dem Arzt Ihres Vertrauens abgeklärt haben und keine weitere Beratung benötigen.
Re: Nochmal wegen Impfenstatus (und U's) in Kitas.....
Antwort von biggi71 am 27.06.2012, 20:20 Uhr
das hatten wir in unserer kita auch. es kam die ärztin des gesundheitsamtes. ende vom lied war, das sie die eltern (keinen impfschutz / keine u`s) aufgeklärt hat. einigen eltern wurde bei der terminabsprache u (ja, es gibt auch eltern die das nicht hinbekommen) geholfen.
du musst übrigens die untersuchungshefte und impfausweise NICHT in der kita abgeben, wenn du nicht möchtest.
die frage ist ja. WAS passiert wenn nicht vollständig geimpft, wenn die untersuchungen nicht wahrgenommen werden.........
lg
Finde ich richtig.....
Antwort von benny&yannick am 27.06.2012, 20:21 Uhr
In vielen Bundeländern sind die U´s Pflicht.
Genauso sollte das mit dem Impfen sein.Möchte gar nicht darüber nachdenken, was ist, wenn nur 1 Kind Masern hat und eine Mutter schwanger den Kindergarten betritt.
MEINE MEINUNG!!!!
Re: Nochmal wegen Impfenstatus (und U's) in Kitas.....
Antwort von susafi am 27.06.2012, 20:21 Uhr
in der Kita haben wir das noch nicht gehabt, aber öfters in der Schule... ich vergesse das Heft prinzipiell... Konsequenzen gab es deswegen noch nicht...
Re: Nochmal wegen Impfenstatus (und U's) in Kitas.....
Antwort von Steffi528 am 27.06.2012, 20:24 Uhr
Bei uns wurde der Impfstatus und die U-Untersuchungen bei der Einschulungsuntersuchung "überprüft".
Re: Finde ich richtig.....
Antwort von PingPong am 27.06.2012, 20:24 Uhr
Ja ich finde es auch richtig zum Schutz aller .
Re: Nochmal wegen Impfenstatus (und U's) in Kitas.....
Antwort von Princess01 am 27.06.2012, 20:24 Uhr
Finde ich richtig, denn nur wenn alle impfen haben die Schutz, die zu krank dazu sind!
@biggi71
Antwort von benny&yannick am 27.06.2012, 20:32 Uhr
Rheinland-Pfalz zum Beispiel.
Nimmst du die U nicht war, wird dies dem jugendamt gemeldet.
Ich fands auch nicht dolle
Antwort von Susi0103 am 27.06.2012, 20:33 Uhr
Ehrlich gesagt.
Ich verstehe, WARUM das gemacht wird.
Aber ich hatte auch kein wirklich gutes Gefühl dabei und hab auch versucht, da "legal" drumrumzukommen, indem mein Kind halt krank war, aber es gab einen Ausweichtermin für vorher fehlende Kinder und da hab ich dann nachgegeben.
Mein Kind IST durchgeimpft. Und hat alle Us. Und ist generell häufig bei Ärzten, weil sie schwerhörig ist und allergischen Husten hat etc. Also absolut ausreichend kontrolliert.
Aber in dem U-Heft stehen einfach auch Dinge, die keinen JA Mitarbeiter was angeht, weils einfach nicht (mehr) relevant ist. Und es stehen Dinge von MIR drin (bei der U1). Und dieser Arzt (ist das ein Arzt?) sieht mein Kind nur ein einziges Mal im Leben. Was will er da beurteilen können???
Verstehe Dich also. Aber um nicht "aufzufallen" hab ichs halt machen lassen.
Lg
die u ist aber
Antwort von biggi71 am 27.06.2012, 20:36 Uhr
auch in rheinland-pfalz keine pflicht, soviel ich weiß.
niedersachsen "droht" auch mit dem jugendamt...
ich habe mir hier die finger wund telefoniert bis mir jemand gesagt hat...
sehen sie es als ihre freiwillige pflicht an....
selbst wenn es dem JA gemeldet wird - ein besuch wäre das höchste!!
nicht falsch verstehen, ich würde es sogar begrüßen wenn die untersuchungen wirklich für alle pflicht wären.
hier schließe ich mich an
Antwort von 32+4 am 27.06.2012, 20:38 Uhr
die hefte habe ich in der schule auch nicht vorgezeigt.
nicht nur, weil gedroht wurde und es als "pflicht" dargestellt wurde. hierbei haben sie nichtmal ne rechtliche grundlage geäußert.
"wenn man nichts zu verbergen hat"..auf diesen satz bin ich allergisch, falls er noch kommen sollte.
solche aussagen passen prima in einen überwachungsstaat
Re: Nochmal wegen Impfenstatus (und U's) in Kitas.....
Antwort von dhana am 27.06.2012, 20:40 Uhr
Hallo,
ich gebe weder Mutterpass, noch Impfausweise noch sonstige Unterlagen wie das U-Heft meiner Kinder aus der Hand.
Ich hab damals dem Kindergarten mitgeteilt, das ich das mit dem Kinderarzt berede - und dann konnten die da auch nix machen - Pflicht zur Vorlage gibt es keine.
Ganz ehrlich - für irgendwelche Statistiken muss ich keine privaten Unterlagen aus der Hand geben, wenn dann geh ich das mit dem Arzt MEINES VERTRAUENS durch.
Lg Dhana
Re: Nochmal wegen Impfenstatus (und U's) in Kitas.....
Antwort von rabbit80 am 27.06.2012, 20:45 Uhr
das man um alles so ein Drama machen muss. Mann könnte auch einfach selbst eine Kopie der letzten U machen und vom Impfbuch. Dann schaut sich auch keiner die anderen so geheimen Dinge an....
Im übrigen finde ich es vollkommen richtig, dass Kinder mindestens halbwegs durchgeimpft in die Kita gehen. Man sollte auch mal an die Kinder denken, die nicht den kompletten Impfstatus erhalten können. Sollen die zum Selbstschutz dann die Kita meiden?
Re: die u ist aber
Antwort von 32+4 am 27.06.2012, 20:46 Uhr
bei der letzten U-untersuchung habe ich den kinderarzt gefragt, ob er auch terminerinnerungen rausschickt.
beim zahnarzt finde ich diese postkarten äußerst praktisch!
wünschenswert wäre sowas auch noch für die krebsvorsorge bei mir...
aber diese erinnerungstermine gibt es nicht. nicht vom kinderarzt und auch nicht von der krankenkasse. ich sei bei der falschen krankenkasse, die machen das nicht.
dafür große reden schwingen und "drohen".
mfg, aus niedersachsen
Re: Nochmal wegen Impfenstatus (und U's) in Kitas.....
Antwort von kati1976 am 27.06.2012, 20:47 Uhr
bei uns muss man den impfpass jetzt nicht mehr vorzeigen, aber man braucht eine bestätigung vom KIA das, das kind altersentsprechend geimpft ist, wegen den u´s wurde nie gefragt
ich kann für mich sagen, das es mich nicht stört,
wegen der u´s die sind hier keine pflicht aber wenn man zu einer zu spät geht, bekommt man post vom gesundheitsamt, mit der bitte zur u zur gehen
ist uns 2xpassiert da waren die termine 2-3 wochen nach dem geburstag,
@dhana
Antwort von benny&yannick am 27.06.2012, 20:50 Uhr
Würdest du dich in Bayern "weigern" das U-Heft abzugeben oder zu kopieren, würdest du kein Landeserziehungsgeld bekommen.
Für das Geld, sind mindestens die U6 oder U7 PFLICHT
Re: @dhana
Antwort von dhana am 27.06.2012, 21:01 Uhr
hm - ich dachte immer ich lebe in Bayern....
ich hab schon mehr verweigert - gegenüber vom Gesundheitsamt... wirklich was machen können die nicht.
Und meine Kinder hatten jede einzelne U - nur abgeben muss ich persönliche Unterlagen nicht - auch nicht in Kopie - ich muss nur im Zweifelsfalle zum Arzt MEINES VERTRAUENS.
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