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von Jasemine1983  am 13.10.2019, 14:37 Uhr

Mutterschutz/Elternzeit/Elterngeld

Hallöchen,
ich habe mal eine Frage. Und zwar geht es um das Thema Mutterschutz/Elternzeit und das Elterngeld.
Wenn wir mal von dem theoretischen Fall ausgehen mein Kind käme am 1.12.2019 zur Welt so beginnt die Elternzeit ja zum 27.01.2020, wobei laut Gesetzt von der Gesamtelternzeit von 36 Monaten die zwei Monate der Schutzfrist mit eingerechnet/abgezogen werden.

Ich würde gern 11 Monate Auszeit nehmen, sodass meine Elternzeit also am 1.11.2020 endet. Mein Partner würde zwei Monate nehmen in Anschluss an meine oder ggf. einen Monat überlappend.

Soweit so gut.
Wie ist das aber nun mit dem Elterngeld? Beantrage ich das für die 11 Monate oder nur für die 9 ab Ende des Mutterschutzes? Und wie ist es beim Vater? Das erschließt sich mir aus diversen Quellen im Internet nicht wirklich.

Vielen Dank für Eure Hilfe :)

LG Jasemine

 
12 Antworten:

Re: Mutterschutz/Elternzeit/Elterngeld

Antwort von KindlicheKaiserin am 13.10.2019, 14:47 Uhr

Hallo,

Alles kann ich dir nicht beantworten.
Sagen wir mal mein Kind kam am 1.4.2019.
Ich dachte dann beginnt die Elternzeit 8 Wochen später, weil ja Mutterschutz. Also wollte ich mir 10 Monate Auszeit nehmen um somit wäre ich fast ein Jahr zu Hause.
Mein Personalchef hat mir aber gesagt, dass es so nicht gerechnet wird. Trotz Mutterschutz wird die Elternzeit ab dem 1.4 gerechnet.
Also habe ich 12 Monate EZ beantragt und muss genau am 1. Geburtstag meines Kindes wieder arbeiten.
Das Mutterschaftsgeld der 8 Wochen wird auch mit dem Elterngeld verrechnet. Ich habe das Elterngeld für 12 Monate beantragt und bekomme auch 12 Monate. Da wird leider nichts ausgeklammert wegen dem Mutterschaftsgeld oder so.

Lg

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Re: Mutterschutz/Elternzeit/Elterngeld

Antwort von Saarlandmami2 am 13.10.2019, 14:51 Uhr

Du musst 11 Monate beantragen. Die ersten beide Monate sind gesetzlich vorgeschrieben zwingend dir zugeschrieben. Das Elterngeld wird dann mit dem höheren Mutterschaftsgeld verrechnet.

Wichtig. Elterngeld wird entsprechend Lebensmonate bezahlt... Also 1.12.-1.1. oder 07.12-06.01. ausgehend vom Geburtstag des Kindes
also nicht nach Kalender Monaten. Wichtig wegen deinem Partner, wenn er Elterngeld beziehen möchte

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Re: Mutterschutz/Elternzeit/Elterngeld

Antwort von Jasemine1983 am 13.10.2019, 14:51 Uhr

Hallo KindlicheKaiserin,

ja das mit der Zeit hatte ich ja auch geschrieben, so hatte ich das auch gefunden im Netz. Die 2 Monate nach der Geburt werden mit verrechnet und müssen also bei der Angabe der Elternzeit mit angegeben werden.

Was ich jedoch nicht verstehe ist, wieso ich ab Geburt Elterngeld beantrage wo ich doch 2 Monate danach noch Mutterschaftsgeld bekäme. Das wäre ja auch ein finanzieller Unterschied. :/

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Re: Mutterschutz/Elternzeit/Elterngeld

Antwort von Saarlandmami2 am 13.10.2019, 14:54 Uhr

Du bekommst ja Mutterschaftsgeld das ja höher ist. Gibt ja auch Mütter ohne Anspruch auf Mutterschaftsgeld, die erhalten dann Elterngeld ab Monat 1

Beides zusammen gibt es nicht

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Re: Mutterschutz/Elternzeit/Elterngeld

Antwort von Jasemine1983 am 13.10.2019, 14:55 Uhr

Hallo Saarlandmami,

danke für deine Antwort. Also beantragt der Vater dann rein anhand der LM beides parallel.

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Re: Mutterschutz/Elternzeit/Elterngeld

Antwort von Jasemine1983 am 13.10.2019, 14:57 Uhr

ja eben beides geht nicht aber ich muss es so beantragen, dass es überlappt...das erschließt sich mir nicht ganz. Ich gehe ja aber davon aus, dass ich das volle Mutterschaftsgeld bekomme und erst nach den 2 Monaten das Elterngeld bekomme... dann eben die restl. Zeit

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Re: Mutterschutz/Elternzeit/Elterngeld

Antwort von Saarlandmami2 am 13.10.2019, 16:13 Uhr

Ja wenn z.b. das Kind am 5.12. geboren wird, ist der Lebensmonat 5.12-4.01 usw

Für dich aber auch..

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Re: Mutterschutz/Elternzeit/Elterngeld

Antwort von Felica am 13.10.2019, 18:21 Uhr

Nein die EZ beginnt am 1.12 mit dem Tag der Geburt, sie läuft ab dann längstens 3 Jahre. Nur läuft sie bei einer Frau gleichzeitig mit dem Mutterschutz. Sonst müsste man ja bei Anspruch auf 3 Jahre EZ Mutterschutz plus 3 Jahre haben, hat man aber nicht.

Eg läuft für die Frau auch ab dem Tag der Geburt. Aber wenn Frau einen Anspruch auf Mutterschutzgeld hat, werden Elterngeld und Mutterschaftsgeld mit einander verrechnet und das was höher ist wird dann ausgezahlt. Das ist in den meisten Fällen dann das Mutterschaftsgeld. Deshalb wird die Zeit auch beim Elterngeld abgezogen. Bei eurere Planung würdet ihr allerdings einen Monat EG verschenken und zwar wortwörtlich. Denn wenn das Kind an einem 1ten geboren wird, endet der Lebensmonat am Monatsletzten, also in aller regel am 30ten oder 31, mit Februar als Ausnahme. Nimmst du bis zum 1.ten, ist der Monat futsch. Davon ab habt ihr beide zusammen 14 Monate zur Verfügung, deine Planung sieht aber nur 13 Monate vor.

Ich würde auch daran denken das es extrem unwahrscheinlich ist das ihr so knapp vor Weihnachten einen Betreuungsplatz bekommt und ihr auch noch Eingewöhnung rechnen müsst. Wahrscheinlicher ist das ihr erst im Sommer einen Platz bekommt dann wenn die Vorschulkinder in die Schule wechseln. Du hast aber keinen Anspruch auf Verlängerung der EZ wenn du weniger wie 2 Jahre gemeldet hast, heißt im schlechtesten Fall müsstest du dann am 1.11 entweder VZ arbeiten oder kündigen. Eh würde ich mir die Frage stellen wie wahrscheinlich es ist das du dann wieder in VZ einsteigst oder doch eher nicht in TZ bleibst. Im Falle der Überlegung TZ würde ich dir auf jeden Fall dazu raten 2 Jahre EZ zu nehmen und dem AG mitzuteilen das dz planst ab dem Tag x wieder in TZ innerhalb der EZ einzusteigen.

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Re: Mutterschutz/Elternzeit/Elterngeld

Antwort von Felica am 13.10.2019, 18:27 Uhr

Was viele vergessen, Mutterschutz ist mindestens 8 Wochen ab Geburt. Nur 4 % aller Kinder kommen am ET. Kommt das Kind nun 1 oder 2 Wochen später, verlängert sich der Mutterschutz entsprechend, heißt man hat 6 Wochen vor Geburt, plus die übertragende Zeit, plus die 8 Wochen. Den weniger wie 8 Wochen nachgeburtlicher Mutterschutz ist nicht erlaubt. Damit kommt man dann sehr schnell in den 3ten Lebensmonat. Da man aber immer nur ganze Lebensmonate EG nehmen kann, wird dann dieser Monat teils Mutterschaftsgeld gezahlt, teils EG. das passiert selbst dann wenn das Kind genau am ET kommt da 8 Wochen Mutterschutz keine volle 2 Lebensmonate ist.

Bei Frühgeburt oder Zwillingen ist man bei mindestens 12 Wochen nachgeburtlichen Mutterschutz plus die Zeit welche man vom vorgeburtlichen nicht nehmen könnte. Damit kann man dann noch sehr viel weniger Anspruch auf EG und dafür mehr Mutterschaftsgeld bekommen.

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Re: Mutterschutz/Elternzeit/Elterngeld

Antwort von Jasemine1983 am 14.10.2019, 8:05 Uhr

Hallo Felica,

vielen Dank für deine Antwort.
Dass wir 1 Monat verschenken ist uns bewusst, allerdings hängt das damit zusammen, dass ich selbst mit dem Höchstsatz eben wesentlich weniger bekomme, als was ich unter VZ verdienen würde. Bei meinem Partner ist es nicht so dramatisch, sodass er noch 2 Monate nimmt.
Laut Bundesamt für Familie können wir auch später noch EZ nach beantragen wenn das Kind größer ist, sodass wir uns momentan erstmal auf die Zeit nach der Geburt festlegen müssen.
Mit dem Kitaplatz wird nicht das Problem sein, zum Glück :)

LG
Jasemine

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Re: Mutterschutz/Elternzeit/Elterngeld

Antwort von Felica am 14.10.2019, 13:06 Uhr

Ja, EZ später, aber EG nicht. Warum nimmt dein Mann dann nicht 3 Monate EG?

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Re: Mutterschutz/Elternzeit/Elterngeld

Antwort von SarahLi25 am 14.10.2019, 13:59 Uhr

Du hast 8 Wochen Mutterschutz, das stimmt. Elterngeld bekommst du quasi danach. Du hast aber nur 12 Monate inkl der 8 Wochen. Ich glaube, wir hatten angekreuzt Monate 1-12 bei mir im Antrag. Auf Arbeit habe ich es so geschrieben, dass ich ab 17.5 bis 16.3 Elternzeit nehme. Baby kam am 17.3.

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