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Geschrieben von 32+4 am 03.01.2012, 14:22 Uhr

mozipan

vom 21.12. bis zum 31.12. waren ja feiertage

der chef rechnete aber nur die tage, an denen ich anwesend war.

rechne ich feiertag mit, dann sind das schon 60€ mehr
hinzukommen dann ja auch noch die überstunden



kann leider nicht im vertrag nachgucken, der besteht z.z. nur mündl.

 
13 Antworten:

Re: mozipan

Antwort von elik am 03.01.2012, 14:30 Uhr

wie lange bist du schon dort? ein monat doch bestimmt schon, oder?

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Re: mozipan

Antwort von 32+4 am 03.01.2012, 14:34 Uhr

ja

aber davon war der halbe monat ja unbezahlt

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Re: mozipan

Antwort von mozipan am 03.01.2012, 14:34 Uhr

An welchen Wochentagen arbeitest du denn? Wirkliche Feiertage waren ja nur der 25.12., 26.12. und 01.01. Der 25.12. und der 01.01. waren ja ein Sonntag, sind die bei euch auch Arbeitstage? Wenn nicht, fallen die sowieso schon mal weg. Bliebe nur noch der 26.12. und für diesen Tag bekämst du ganz normal Lohn für die Stunden die du gearbeitet hättest, wenn kein Feiertag gewesen wäre.

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Frage

Antwort von mozipan am 03.01.2012, 14:36 Uhr

Arbeitetest du auf Mini-Job-Basis (400 Euro) oder wie?

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Re: mozipan

Antwort von elik am 03.01.2012, 14:37 Uhr

mir gehts um den vertrag. nach 4 wochen hast du recht auf eine vertragsniederschrift.
weil du ja immer noch ohne vertrag bist und nirgendwo reingucken kannst. da kann er dir sonst was berechnen - wie er lustig ist.

den vertrag verlangen!

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Re: mozipan

Antwort von 32+4 am 03.01.2012, 14:38 Uhr

montag bis freitag

montag bis samstag

k.a. wie er das nun rechnen wollte

mhm..dann bekäme ich mehr geld. bin ich ja mal gespannt und auch, wie das nachher mit dem arbeitsamt ist.
habe etwas sorge, daß alles zusammen mit januar überwiesen wird und ich deshalb den freibetrag nicht mitnehmen kann für dezember

bei google fand ich auch beide möglichkeiten
festgehalt = feiertage mitbezahlen
stunden = ohne feiertage

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Re: Frage

Antwort von 32+4 am 03.01.2012, 14:39 Uhr

midi

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Re: mozipan

Antwort von 32+4 am 03.01.2012, 14:39 Uhr

habe ich heute NOCHMAL

steht auf seiner liste, sagte er

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Ob Midi-, Mini-, oder Regeljob ist hierbei eigentlich egal

Antwort von mozipan am 03.01.2012, 14:44 Uhr

Es gilt definitiv § 2 EFZG!! Dabei ist auch egal ob Stundenlohn oder Festlohn gezahlt wird.

§ 2 EFZG
(1) Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte.

(2) Die Arbeitszeit, die an einem gesetzlichen Feiertag gleichzeitig infolge von Kurzarbeit ausfällt und für die an anderen Tagen als an gesetzlichen Feiertagen Kurzarbeitergeld geleistet wird, gilt als infolge eines gesetzlichen Feiertages nach Absatz 1 ausgefallen.

(3) Arbeitnehmer, die am letzten Arbeitstag vor oder am ersten Arbeitstag nach Feiertagen unentschuldigt der Arbeit fernbleiben, haben keinen Anspruch auf Bezahlung für diese Feiertage.

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Re: Ob Midi-, Mini-, oder Regeljob ist hierbei eigentlich egal

Antwort von 32+4 am 03.01.2012, 14:47 Uhr

ok, danke

dann hat er jetzt 4 stunden zuwenig aufgeschrieben

+ die überstunden

mhm :-(

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Allerdings muss man dafür mind. 4 Wochen im Beschäftigungsverhältnis stehen.

Antwort von mozipan am 03.01.2012, 14:51 Uhr

Bei dir wäre es ja dann wirklich nur der 26.12. Wenn eure Firma beispielsweise am 24.12. und 31.12. komplett geschlossen war (Betriebsferien) dann bekämst du in diesem Fall zwei Urlaubstage dafür abgezogen, Lohn würdest du dann natürlich schon bekommen, da du ja einen gesetzlichen auf bezahlten Urlaub hast.

Der AG kann also nicht einfach an solchen Tagen zu machen und dir keinen Lohn zahlen. Urlaub darf er dafür natürlich schon abziehen.

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sorry, quatsch geschrieben! Das mit den 4 Wochen gilt nur bei § 3 Abs. 1 EFZG

Antwort von mozipan am 03.01.2012, 14:53 Uhr

d

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2urlaubstage?

Antwort von 32+4 am 03.01.2012, 14:55 Uhr

mhm

aber mir stehen doch nur urlaubstage für ganze monate zu

würde das so greifen, wäre der AN ja erheblich benachteiligt

für dezember steht mir nämlich gar kein urlaub zu, weil ich nicht am 1. angefangen habe

24. un 31. hatten wir gsd nicht geschlossen

aber den 26., gesetzlicher feiertag.
den will er mir aber nicht bezahlen und argumentiert mit "auf stunden"

dabei bin ich (mündl.) eingestellt auf 20 stunden die woche bzw. montag - freitag (samstag unklar) in teilzeit

ist komplizierter als bei meinen letzten AG

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