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Geschrieben von Berlin! am 06.02.2020, 11:24 Uhr

Mietrecht, Wer kennt sich aus ?

Hast Du die Wohnung unrenoviert übernommen und ist das tatsächlich vertraglich oder sonstwo festgehalten, mußt Du sie bei Auszug nicht renoviert übergeben.

Etwas anderes ist der Schimmel, weil Vermieter eigentlich immer bahupten, der Mieter sei am Schimmel Schuld (falsches Lüften/Heizen/) und Mieter eigentlich immer sagen, der Vermieter ist Schuld (Baumangel, Wasserschaden....). Damit will dann auchkeiner die Schimmelbeseitigung übernehmen.

Also wenn Du Dich fragst, ob zum Anwalt oder GA: Beides. Zum Anwalt (FA f. Mietrecht) und den fragen, was Du tun sollst, wo Du hin sollst.
Das GA kann den Zustand jetzt bestätigen und ext, gibt es da auch eine Einschätzung zur Ursache.

 
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