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Geschrieben von -Marla- am 02.10.2019, 23:08 Uhr

Leistung nach SGB II

Hallo,

ich habe jetzt nicht alle Beiträge gelesen, könnte also sein, dass jemand dies bereits geschrieben hat.
Selbstverständlich stehen dir bei einer Trennung vom Ehemann Leistungen nach dem SGB II (Hartz 4) zu. Dazu muss du eine eheliche Trennung glaubhaft nachweisen, das geht auch bei noch gemeinsam bewohnten Haus! Du solltest selbst auf deinen Namen einen Antrag beim Jobcenter stellen und darlegen, dass dein Mann und du keine Bedarfsgemeinschaft mehr bildet. Gleichzeitig solltest du versuchen eine Wohnung zu finden und einen Antrag auf eine geförderte Wohnung stellen. In größeren Städten gibt es anwaltliche Beratungsstellen für Menschen in schwierigen Lagen. Ansonsten kann ich nur empfehlen noch eine Beratungsstelle aufzusuchen, die meisten Berater*innen verstehen ihr Handwerk!
Also, nicht verzagen, wenn du dich wirklich trennen willst dann schaffst und kannst du das auch!
Alles Gute!

 
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