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von Mutti69  am 11.07.2012, 18:52 Uhr

Kur

Prinzipiell ist ein Erschöpfungszustand geeignet eine Kurmaßnahme hinreichend zu bergründen. ABER da wird auch ein Nachweis verlangt und ein ärztliches Attest eingefordert.

Meist werden die Anträge dann zunächst abgelehnt und erst im Widerspruch bewilligt. Eine Beratung duch das Mütter-Genesungswerk ist da wirklich dringend anzuraten, spart Ärger.

Ob es nun soooo einfach ist wie die Frau Nachbarin denkt?

 
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