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von Mutti69  am 17.10.2019, 9:31 Uhr

Kind- Krank- Tage überschritten

10 Tage für jeweils ein Elternteil, 20 Tage, wenn du alleinerziehend bist.
Ja, der Chef darf dir die unbezahlte Freistellung verweigern, du hast ja einen Arbeitsvertrag mit ihm und er hätte gerne deine Arbeitskraft, im Gegenzug dazu bezahlt er dich. Eine Freistellung muss man "beantragen" und nicht nur melden oder wohlwollend annehmen.

Wenn dem AG nun deine Arbeitskraft wichtig ist, weil Sachen liegen bleiben oder jemand Anderes deswegen z.B. nicht in Urlaub oder Frei kann, dann liegt es in seinem Interesse, dass du wieder zur Arbeit kommst.
Das kann er aber auch frei nach Schnauze entscheiden, er braucht keinen Grund.

 
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