von mellomania am 13.03.2019, 20:56 Uhr |
kennt sich wer mit versteuerung geschäftswagen aus?
nachbar hat geschäftswagen. fährt jeden tag ca 60 km eine strecke.
er sagt er bräuchte bez. der steuer am arbeitsort ein wg zimmer, damit er den geldwerten vorteil des autos nicht versteuern müsste...
kann mir das wer kurz erklären? ist das immer so? dass er ein zimmer bezahlen muss? er müsse 700 euro im monat für das auto zahlen sagt er. die frau ist misstrauisch wegen dem wg zimmer..daher die frage ob das wirklich so ist...
Re: kennt sich wer mit versteuerung geschäftswagen aus?
Antwort von lilly1211 am 13.03.2019, 20:58 Uhr
Da wäre ich auch misstrauisch.
Er könnte einfach nach der 1% Regelung versteuern.
Re: kennt sich wer mit versteuerung geschäftswagen aus?
Antwort von mellomania am 13.03.2019, 21:07 Uhr
er sagt sein steuerberater sagt das. ich blicks irgendwie nicht....ob das tatsächlich pflicht ist. wenn ja, warum?
Re: kennt sich wer mit versteuerung geschäftswagen aus?
Antwort von sinchen71 am 13.03.2019, 21:35 Uhr
Guten Abend
Mein Mann hat auch ein Firmenauto was er durch die 1% Regelung auch privat nutzen darf, aber er hat kein Zimmer irgendwo.
Ich kenn mich jetzt da nicht wirklich aus aber misstrauisch wäre ich da auch.
Das ist steuerlich tatsächlich vorteilhaft.
Antwort von emilie.d. am 13.03.2019, 21:41 Uhr
Aber nur, wenn das Zimmer billig ist. Kenne auch jemanden, der bei einem Freund deswegen ein Zimmer hatte. Prüft Finanzamt auch nach, ob er auf dem klingelschild steht etc.
Doppelte Haushaltsführung kann man ebenfalls geltend machen.
Re: kennt sich wer mit versteuerung geschäftswagen aus?
Antwort von SaSi_77 am 13.03.2019, 21:44 Uhr
So ein bißchen hat er Recht. Aber 700€ pro Monat, dann muss der Bruttoneuwert des Auto ja sehr hoch sein.
#Bei Diesel- und Benzin-Firmenwagen wird die Nutzung für private Zwecke mit einem Pauschalansatz nach der 1%-Regelung nach § 8 Abs. 2 EStG kalkuliert, außerdem wird noch 0,03 Prozent des Bruttolistenpreises pro Kilometer für die einfache Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte angerechnet. Die private Nutzung eines Dienstwagens ist durch einen Arbeitnehmer als geldwerter Vorteil zu versteuern.#
Heisst je näher er am Arbeitsort wohnt, desto weniger muss er versteuern
Re: kennt sich wer mit versteuerung geschäftswagen aus?
Antwort von Butterblume82 am 13.03.2019, 22:01 Uhr
Das Auto an sich, muss immer mit 1% des Bruttolistenpreisen versteuert werden. Wäre in seinem Fall ein Auto für 70.000€ (evtl. Audi A6).
Was noch zusätzlich dazu kommt, ist tatsächlich der Weg zwischen Wohung und Büro. D.h. hätte er eine Wohnung nah am Büro, muss er weniger versteuern.
Re: kennt sich wer mit versteuerung geschäftswagen aus?
Antwort von lilly1211 am 13.03.2019, 22:03 Uhr
Also selbst bei einem Grenzsteuersatz von 50 Prozent müsste er ja auf einen geldwerten Vorteil von 1400 Euro kommen um 700 Euro steuern zu zahlen für das Auto.
Was soll denn das für ein Auto sein?
Re: kennt sich wer mit versteuerung geschäftswagen aus?
Antwort von lilly1211 am 13.03.2019, 22:04 Uhr
Wieso rechnest du mit 100 Prozent steuern? Wo gibt's denn das?
Re: kennt sich wer mit versteuerung geschäftswagen aus?
Antwort von lilly1211 am 13.03.2019, 22:05 Uhr
Das Auto müsste mindestens 140.000 kosten um bei 50 Prozent steuern 'er zahlt für das Auto 700 Euro im Monat' zu ergeben.
Zusatz
Antwort von Butterblume82 am 13.03.2019, 22:06 Uhr
Wenn er jeden Tag im Büro ist und täglich 120km fährt, dann kommt wirklich ganz schön was zusammen.
Ich als (ja manchmal ein bissl eifersüchtige ) Ehefrau wäre in dem Fall mal nicht misstrauisch. Muss halt gut durchgerechnet sein
Re: kennt sich wer mit versteuerung geschäftswagen aus?
Antwort von Butterblume82 am 13.03.2019, 22:13 Uhr
Damit kenne ich mich wirklich aus.
Wenn man nicht die 1% Regelung in Anspruch nimmt, muss man Fahrtenbuch führen.
Ich habe mal für ein IT-Unternehmen gearbeitet, dort waren es immer zwischen 600€ - 1000€ welche die Jungs NUR für das Auto versteuern mussten. Alles Audi. Die sind nun mal teuer
Re: kennt sich wer mit versteuerung geschäftswagen aus?
Antwort von HeyDu! am 13.03.2019, 22:19 Uhr
Mein Mann hatte einen Fahrtweg von 150 km, einfache Strecke. Wir haben uns deswegen gegen einen Dienstwagen entschieden. War uns bei Listenpreisen von 75.000€ zu kostspielig.
Ein Wohnsitz am Arbeitsort wäre vorteilhaft aber irgendwie Steuerbetrug in meinen Augen... wenn der Name nur am Klingelschild steht.
Grundsätzlich korrekt
Antwort von desireekk am 13.03.2019, 22:23 Uhr
Hallo,
grundsätzlich ist das alles so "korrekt"
Er versteuert ja nicht nur 1% des Listenpreises, sondern eben auch noch die Entfernung zur Arbeitsstätte mit 0,03 € pro Kilometer.
Hier mal kurz gerechnet:
https://www.nettolohn.de/rechner/firmenwagenrechner.html
bei einem Brutto von 6000 und einem Kfz-Preis von 50000 sind das bei StKl4 670 €mitl.
ABER kauft er sich einen ähnlichen Wagen selbst kommt er damit NIE hin: nicht nur Abschreibung, Sprit und Versicherung: auf Reinigung, Reifen, Reparaturen, Inspektionen UND die Gefahrtragung spielen IMMENS mit rein!
Mein letzter Job ion D war 104 km von Zuhause entfernt... und ich habe mich FÜR den Dienstwagen entschieden. Ich hatte keinen Stress mit nix, hatte einen Leihwagen während Reparaturen oder Inspektionen. Wenn er einen Eigenanteil hat, kann er den übrigens wieder geltend machen.
ich hatte auch erwägt ein "Zimmer" zu nehmen, weiß aber, dass unser Finanzamt da wie ein Luchs war. und als Alleinerziehende Mutter hätte ich das kaum darlegen können.
ICH würde zu 99,9% immer den Dienstwagen nehmen, auch wenn man meint dass es doch sooooo viel kostet. In Echt tut es das nämlich gar nicht.
Gruß
D
Re: kennt sich wer mit versteuerung geschäftswagen aus?
Antwort von Car.78 am 13.03.2019, 22:34 Uhr
Ist bei uns üblich, um Steuern zu sparen. Eine Kollegin ist auch bei uns als Nebenwohnsitz gemeldet. 700€ erscheint mir aber etwas übertrieben. Wenn er Steuern sparen will, muss er aber doch nicht wirklich dort übernachten. Wenn er dann also plötzlich 4 Nächte im WG- Zimmer auch schläft, würde mich das auch stutzig machen.
Re: kennt sich wer mit versteuerung geschäftswagen aus?
Antwort von lilly1211 am 13.03.2019, 22:39 Uhr
Versteuern mußten ja!!!! Aber doch nicht zahlen! Um 700 zahlen zu müssen hätte er mindestens 1400 zu Versteuern.
Re: Grundsätzlich korrekt
Antwort von HeyDu! am 13.03.2019, 22:40 Uhr
In unserem Fall stand der abgezahlte Diesel des Opas herum. Kein Wertverlust, weil eh nix mehr Wert, nur gepflegt, da kaum gefahren und Garagenwagen. War ein Geschenk. Also kamen wir ohne Dienstwagen wirklich günstiger :)
Einen ähnlichen Wagen hätten wir uns selbst nie gekauft; 70.000€ oder auch 50.000€ ist ein Luxus auf den wir beim Auto verzichten können und wollen.
Der wäre ja durch die km ganz fix nichts mehr Wert... schlecht angelegtes Geld.
Wer eh ein solches Auto fahren möchte, der sollte es dann tun, da hast Du Recht.
Lg
@lilly
Antwort von Butterblume82 am 13.03.2019, 23:07 Uhr
Entschuldige bitte. Ich war tatsächlich so in dem Gedanken Versteuerung gefangen, dass ich „falsch“ geantwortet habe. Wenn ihn das Auto 700€ KOSTET ist das wirklich arg viel.
Ich würde nochmal mit dem Ehemann sprechen. Evtl. ist er oder Freundin der AP auf das „gleiche“ wie ich reingefallen.
Versteuern, nicht kosten
Re: kennt sich wer mit versteuerung geschäftswagen aus?
Antwort von Anna3Mama am 14.03.2019, 7:39 Uhr
Die 700 Euro zu versteuern sind schnell erreicht, wenn der AG nichts dazuzahlt.
https://www.brutto-netto-rechner.info/geldwerter-vorteil.php
Bei einem Wagen für 50.000 Euro Listenpreis werden 500 Euro (=1%) plus 900 Euro (0,03 % pro km) pro Monat = 1400 Euro angesetzt, bei einem Spitzensteuersatz von 50% sind das die genannten 700 Euro
(Sie schreibt ja nicht, dass diese 700 Euro nur aufgrund Strecke gezahlt werden sondern insgesamt)
Würde er nun in einer WG nur 5 km entfernt wohnen, müsste er nur 75 + 500 Euro versteuern, also rund 800 Euro weniger = 400 Euro weniger Steuern bezahlen. Das rechnet sich schon.