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Geschrieben von Anny am 17.05.2018, 19:45 Uhr

Kennst sich jemand mit Wohnungsauflösung wegen Pflegeheim aus?

Ich habe es geschafft, meinen Vater zu überzeugen, im Pflegeheim zu bleiben. Nun stehen wir vor der Frage, wie ist das nun mit seiner Wohnung?

Er bekommt Rente und Grundsicherung, da mein Bruder und ich beide Rente bekommen (ja, wir sind noch sehr jung, liegt am Vererbten Geburtsfehler der Wirbelsäule) Finanziert wird das Pflegeheim somit also zusätzlich vom Amt... Hat da jemand eine Ahnung, wie das mit der Miete ist? Normalerweise hätte man ja drei Monate Kündigungsfrist. Ist das in diesem Fall auch so? Also muss die Miete noch drei Monate weiter gezahlt werden?

Vielleicht hatte hier schon mal jemand so einen Fall.
Werde mich natürlich nochmal erkundigen, ganz klar! Wollte nur vorab mal fragen, ob es hier jemand aus eigener Erfahrung weiß.

LG. Anny

 
12 Antworten:

Re: Kennst sich jemand mit Wohnungsauflösung wegen Pflegeheim aus?

Antwort von omagina am 17.05.2018, 20:00 Uhr

moin..das hängt ganz doll von der kulanz des vermieters ab...also zügig hin und alles genauu schildern....meiner mutti wurden damals zwei mieten erlassen mit der auflage das die wohnung in schnellster zeit leergemacht wird und wieder vermietbar ist...lg

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Re: Kennst sich jemand mit Wohnungsauflösung wegen Pflegeheim aus?

Antwort von Itzy am 17.05.2018, 20:03 Uhr

Normalerweise gelten die normalen Kündigungsfristen. Bei meiner Tante könnten wir damals schneller aus dem Vertrag weil der Vermieter einen Nachmieter hatte. Aber wenn es hart auf hart kommt, wird es schwierig.

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Re: Kennst sich jemand mit Wohnungsauflösung wegen Pflegeheim aus?

Antwort von kati1976 am 17.05.2018, 20:05 Uhr

Bei einer Bekannten musste keine Frist eingehalten werden.

Da kann man nur auf die Kulanz des Vermieters hoffen.

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Sorry, ich habe mich falsch.ausgedrückt!

Antwort von Anny am 17.05.2018, 20:08 Uhr

Ich doof!!!

Mir ging es darum ob das Amt die Miete noch drei Monate weiter zahlen muss.

Die Wohnung ist "riesig" und es wird eine riesen Arbeit bzgl sortieren, Dinge Verkaufen, anderes entsorgen... Da wäre ich natürlich froh, wenn es nicht all zu knapp wäre zumal ich nicht mal in der gleichen Stadt wohne.

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Re: Kennst sich jemand mit Wohnungsauflösung wegen Pflegeheim aus?

Antwort von Bärenmama2016 am 17.05.2018, 20:08 Uhr

Vielleicht könnt ihr anbieten dass ihr euch um Nachmieter kümmert? In Köln ist es üblich dass man dem Vermieter drei potentielle Nachmieter nennt, dann kommt man meist früher aus dem Vertrag. Setzt natürlich voraus dass es eine beliebte Wohngegend ist.

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Re: Kennst sich jemand mit Wohnungsauflösung wegen Pflegeheim aus?

Antwort von mischischel am 17.05.2018, 20:44 Uhr

Bei meiner Oma gab es nur eine Kündigungsfrist von einem Monat, sie hatte aber auch fast 40 Jahre in der Wohnung gelebt und gut 50 Jahre in dem Haus.
Der Monat war also eher damit wir die Wohnung in ruhe räumen können.
Sie ist leider in dieser kurzen Zeit im Pflegeheim schon gestorben, da hat der Vermieter uns noch die Miete erlassen.

Ich würde also sagen das es beim Vermieter liegt, ob er auf die vertragliche Vereinbarung besteht.
Vielleicht nicht wenn ihr selbst einen Nachmieter sucht?

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Re: Kennst sich jemand mit Wohnungsauflösung wegen Pflegeheim aus?

Antwort von mischischel am 17.05.2018, 20:54 Uhr

Gerade gelesen, das es eher ums Amt geht.
Ich denke schon.das sie zahlen, ihr könnt ja nichts für die 3 Monate Kündigungsfrist.

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Re: Kennst sich jemand mit Wohnungsauflösung wegen Pflegeheim aus?

Antwort von Julie am 17.05.2018, 21:53 Uhr

Ich bin nicht mehr ganz aktuell im Thema, aber kläre mal bzw. beantrage beim "Amt", dass bei dem Eigenanteil (Einkommenseinsatz aus der Rente) deines Vaters an den Heimpflegekosten die Miete bis zum Ablauf der Kündigungsfrist in Abzug gebracht wird, also dass der Eigenanteil vorübergehend aus Rente minus Miete besteht.
Automatisch passiert das nicht.

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Re: Sorry, ich habe mich falsch.ausgedrückt!

Antwort von Gustavinchen am 17.05.2018, 23:40 Uhr

Hm, das dürfte eher nicht möglich sein. Das Amt übernimmt Wohnkosten eigentlich nur, solange man auch wirklich in der Wohnung wohnt. Es heißt ja im Gesetz "Bedarfe für die Unterkunft". Da Dein Vater ab dem Umzug die alte Unterkunft (also die Wohnung) nicht mehr benötigt, ist m.E. nach dem Gesetzeswortlaut die Übernahme ausgeschlossen. Er selbst hat ja keinen "Bedarf" mehr für die Wohnung. Außerdem würde sonst das Amt wohl auch zweimal Wohnkosten zahlen - einmal für die von Deinem Vater gar nicht mehr bewohnte Wohnung und einmal für die Wohnkosten im Pflegeheim.

Ich kenne solche Konstellationen zwar nicht für die Grundsicherung, aber aus dem Hartz IV, wenn jemand vor Ablauf der Kündigungsfrist schon in eine neue Wohnung gezogen war (aus welchen Gründen auch immer, weil z.B. der neue Vermieter keine drei Monate warten wollte und die Wohnung sonst anderweitig vermietet hätte). In diesen Fällen wurde die Miete für die alte Wohnung nicht mehr übernommen, sondern ab Umzug nur noch die für die neue Wohnung.

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Re: Sorry, ich habe mich falsch.ausgedrückt!

Antwort von kügelchen12 am 18.05.2018, 5:39 Uhr

Vorab, ich kenne mich da nicht aus, aber ich hätte so gehandelt.

Wie dringend war der Umzug ins Pflegeheim?
Je nachdem kann das wichtig sein.

Wenn es akut notwendig war, würde ich mir es bestätigen lassen.
In der Form z.B. vom Hausarzt/Pflegedienst das er unter keinen Umständen weiter in der Wohnung verbleiben konnte und er zügig untergebracht werden musste.

"günstig" wäre es zusätzlich, das der Vermieter auf Einhaltung der Kündigungsfrist besteht und dann würde ich tatsächlich mit dem Sachbearbeiter vor Ort! sprechen.

Und die Situation schildern. Ich habe bisher gute Erfahrungen gemacht was die unterstützung bei der Pflege eines Familienangehörigen betrifft und die kannten Mittel und Wege, die ich so nicht erfahren hätte.

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Re: Kennst sich jemand mit Wohnungsauflösung wegen Pflegeheim aus?

Antwort von Sasi1812 am 20.05.2018, 5:17 Uhr

Hallo,

ich kenne mich aus. Habe das gerade zweimal durch. Wenn eine Person ins Altenheim zieht, hat der Vermieter schlicht und ergreifend PECH. So ist die Gesetzeslage! Sie schützt in diesem Fall den Mieter, der ja nichts für seine Lage kann. Das Amt zahlt einen Monat. Beispiel bei mir: Meine Oma zog zum 01.08. ins Heim, das Amt zählte die Wohnung noch bis Ende August. Das habe ich dem Vermieter schriftlich mitgeteilt. Der hat auf drei Monate bestanden. Ich habe auf geltendes Recht verwiesen und klip und klar geschrieben "kriegst du nicht" (alles vorher mit Anwalt abgeklärt, mit dem ich privat bekannt bin). Und siehe da, nie wieder was gehört. Und dasselbe habe ich vier Monate später mit meiner Großtante gemacht. Amt zahlte nach Absprache einen Monat. Der Vermieter erhielt einen netten Brief mit dem Ablauf und den Hinweis, dass keine weiteren Monate gezahlt werden. Der Hintergrund ist, dass jemand der Grundsicherung oder wie bei mir eine Ergänzung zur Rente von Amt bekommt, quasi pleite ist und bei dem auf Lebzeit (die ja nun begrenzt ist) kein neuer Verdienst mehr hinzu kommt. Das ist wie bei einer Firma die plötzlich pleite und weg ist. Der Kunde hat Pech.

Also mein Rat an alle. Knallhart durchziehen. Hatte mir das Amt übrigens geraten, bevor es mir mein Anwalt bestätigte. Den Monat in dem die Person noch zu Hause ist läuft die Miete ganz normal. Ein Monat in dem die Person schon weg ist wird übernommen. Bezüglich der weiteren zwei Monate Kündigungsfrist hat der Vermieter leider Pech gehabt

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Re: Kennst sich jemand mit Wohnungsauflösung wegen Pflegeheim aus?

Antwort von Sasi1812 am 20.05.2018, 5:23 Uhr

Und was ich vergessen habe: Die Wohnungsauflösung wird auch vom Amt übernommen, wenn keine Ersparnis über 5.000€ vorhanden ist. Frag mal beim Amt nach. Sie wollten bei mir drei Kostenvoranschläge von Firmen und zahlen dann einen.

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