Geschrieben von benny&yannick am 09.04.2011, 10:27 Uhr |

Ihr wißt doch immer alles!
Brauche mal eine Meinung....
Mein Sohn (11) hat (angeblich) eine Scheibe eingeschlagen. Wer haftet für den Schaden, wenn unsere Haftpflicht NEIN sagt.
LG Nicole
Re: Ihr wißt doch immer alles!
Antwort von ösitina am 09.04.2011, 10:28 Uhr
Du selbst
Re: Ihr wißt doch immer alles!
Antwort von Teufel89 am 09.04.2011, 10:30 Uhr
ich hab mal gehört das "eltern haften für ihre kinder" prinzip ist ungültig.
aber WER am ende, keine ahnung.
ich denke: IHR
Antwort von biggi71 am 09.04.2011, 10:31 Uhr
weiß es aber nicht genau
aber warum sollte die haftpflicht nein sagen???
Re: Ihr wißt doch immer alles!
Antwort von Hofi2 am 09.04.2011, 10:31 Uhr
Soweit ich weiß, haftet niemand, wenn die Versicherung nicht eintritt.
Ich meine, auch du müßtest nicht zahlen. Bin mir aber nicht sicher - hängt nämlich auch vom Alter des Kindes ab...
Re: Ihr wißt doch immer alles!
Antwort von cke04 am 09.04.2011, 10:32 Uhr
frag mal frau bader im expertenforum.
hat er es extra gemacht?
Re: Ihr wißt doch immer alles!
Antwort von benny&yannick am 09.04.2011, 10:32 Uhr
Ich weiß nur, dass die Betroffenen eine Zivilklage anstreben können.
Da er aber erst 11 ist, und nicht erwiesen ist, dass es mit Absicht war, wird dies fallen gelassen, da er ja nicht deliktfähig ist.
Müssen wir jetzt mal abwarten.
Habe den Verdacht, die brauchen eine neue Haustür, denn diese hatte bereits vor besagtem Schuss, eine kaputte Scheibe.
Haben sie selber gesagt.
@cke04
Antwort von benny&yannick am 09.04.2011, 10:34 Uhr
Nein, er konnte ja nicht wissen, dass hinter der Mauer eine Tür ist, denn die Mauer ist knapp 3 Meter hoch.
Und es ist glaube ich eine Kunst, genau diese betroffene Stelle zu treffen.
Haben es uns mit der Polizei angeschaut.
Aber warum solltet ihr denn dann zahlen wenn die Scheibe schon kaputt war?
Antwort von xIntirax am 09.04.2011, 10:35 Uhr
Gibts dafür noch mehr Zeugen?
Ich würde da keinen Cent zahlen.
Gruß
Re: Ihr wißt doch immer alles!
Antwort von Charly80 am 09.04.2011, 10:36 Uhr
Ich meine auch gehört zu haben, wenn die Versicherung verneint, dann haftet niemand.
Re: Ihr wißt doch immer alles!
Antwort von Anja_B am 09.04.2011, 10:36 Uhr
Niemand haftet. Kinder sind in der Haftung ausgeschlossen bis sieben Jahre. Hat irgendwas mit der Aufsichtspflicht zu tun. Einfach noch einmal in die Versicherungsunterlagen schauen oder bei der Versicherung direkt anrufen.
Das hat mein Vater (Jurist) auch gesagt!!!
Antwort von benny&yannick am 09.04.2011, 10:36 Uhr
Er hätte den Satz, dass die Scheibe bereits kaputt war, nicht erwähnen dürfen.
War nur der andere Flügel der Tür.
Anja_B
Antwort von benny&yannick am 09.04.2011, 10:37 Uhr
Das Kind ist aber bereits 11
Re: Ihr wißt doch immer alles!
Antwort von yem am 09.04.2011, 10:39 Uhr
Die Haftpflicht zahlt dann, wenn ihr eure Aufsichtspflicht verletzt habt!!!
deliktunfähig ist man nur bis 7 Jahre
Antwort von BienchenSandra am 09.04.2011, 10:52 Uhr
also musste dein Kind den Schaden bezahlen. aber warum sollte die versicherung den schaden nicht zahlen?? Er ist ab 11 Jahren ja nicht mehr deliktünfähig also muss die Versicherung den Schaden bezahlen.
Wenn nur das Fenster kaputt ist wird die Versicherung das bezahlen oder sich so wie du beschrieben hast die Hälfte übernehmen und der Türeigentümer die andere Hälfte da diese ja schon kaputt war.
Re: deliktunfähig ist man nur bis 10 Jahre
Antwort von BienchenSandra am 09.04.2011, 10:53 Uhr
seit 2002 tschuldigung aber da ist dein Sohn ja auch drüber
Re: deliktunfähig ist man nur bis 10 Jahre
Antwort von benny&yannick am 09.04.2011, 10:55 Uhr
Ich hatte gestern das Gefühl, als käme die Sache mit meinem Sohn gerade recht. Sprich, sie suchten für den Rest auch einen Schuldigen. Wollten ihm den Rest der Tür auch anhängen. Nehme meinen Sohn nicht in Schutz. Aber wegen sowas die Polizei rufen, ist auch übertrieben.
Re: deliktunfähig ist man nur bis 10 Jahre
Antwort von Teufel89 am 09.04.2011, 10:57 Uhr
das mit der polizei war wohl absicht, damit niemand sagen kann, dass dein sohn das nicht war.
ich hätte auch keine Polizei gerufen
Antwort von BienchenSandra am 09.04.2011, 10:59 Uhr
die Versicherung schickt ein Gutachter und der wird schon sagen was sein kann und was nicht.
Die Polizei fand es aber nicht so prickelnd
Antwort von benny&yannick am 09.04.2011, 11:00 Uhr
da es eine keine Straftat ist...Er ist erst 11.
Ich hätte mich nicht mal anbieten müssen, den Schaden über meine Versicherung zu regeln.
Re: Die Polizei fand es aber nicht so prickelnd
Antwort von BienchenSandra am 09.04.2011, 11:03 Uhr
anbieten hättest du es nicht aber was sonst. Er hat was kaputt gemacht also muss man den endstandenen Schaden bezahlen. auch wenn vorher was kaputt war.
wenn einer in Dein Auto fährt kann der ja auch nicht sagen da war schon ein Kratzer jetzt zahl ich nicht
Re: Ihr wißt doch immer alles!
Antwort von celmin am 09.04.2011, 11:18 Uhr
Was interessiert es, ob es Absicht war oder nicht? Wenn mein Kind etwas kaputt macht, dann versuche ich doch, es wieder gerade zu biegen. Was soll jetzt also immer der Satz, "da zahlt niemand". Euch möchte ich mal hören, wenn ein Kind Euch etwas kaputt macht und keiner will dafür bezahlen.
Ich denke aber schon, dass die Haftpflicht dafür aufkommt. Und wenn nicht, würde ich mich zumindest beteiligen. Auch wenn die Scheibe vorher einen Sprung hatte, dicht war sie zumindest. Also würde ich mich an einer neuen Scheibe auch beteiligen. Wo ist da das Problem?