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Geschrieben von Fru am 20.04.2011, 21:03 Uhr

Ich muss noch mal ...

Ein Wohnberechtigungsschein hat nichts mit Amtsleistungen zu tun...Du darfst eine staatlich geförderte Wohung nur beziehen, wenn Dein Einkommen unter einer bestimmten Grenze liegt. Den Schein brauchst Du für bestimmte Wohnungen

 
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