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Geschrieben von Mandy4 am 20.04.2011, 20:57 Uhr

Ich muss noch mal ...

fragen! Wohnberechtigungsschein ! Braucht den jeder oder nur Leute die vom Amt Geld beziehen? ( das man berechtigt ist das man diese wohnungsgrösse beziehen darf und dieses das Amt auch bezahlt) wir brauchten bisher keinen Schein ! Wenn jetzt das aber Bedingung ist ?

 
3 Antworten:

Re: Ich muss noch mal ...

Antwort von Fru am 20.04.2011, 21:03 Uhr

Ein Wohnberechtigungsschein hat nichts mit Amtsleistungen zu tun...Du darfst eine staatlich geförderte Wohung nur beziehen, wenn Dein Einkommen unter einer bestimmten Grenze liegt. Den Schein brauchst Du für bestimmte Wohnungen

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Re: Ich muss noch mal ...

Antwort von Fru am 20.04.2011, 21:03 Uhr

Ein Wohnberechtigungsschein hat nichts mit Amtsleistungen zu tun...Du darfst eine staatlich geförderte Wohung nur beziehen, wenn Dein Einkommen unter einer bestimmten Grenze liegt. Den Schein brauchst Du für bestimmte Wohnungen

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Und wenn man drüber liegt?

Antwort von Mandy4 am 20.04.2011, 21:11 Uhr

????

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