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Geschrieben von Atombiene am 15.08.2018, 20:26 Uhr

Ich hätte jetzt gern den Paragrafen von dem Gesetz

Oh man .... mein ganzer Text wurde gerade gelöscht ... also nochmal von vorn:

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist in § 1671 BGB geregelt. Das Gericht urteilt nie ohne Rechtsgrundlage. Und hier spielt das Kindeswohl eine Rolle. Das kann sich unter Umständen auch danach bemessen, das Kind nicht aus seiner gewohnten Umgebung und sozialem Umfeld zu reissen.

Ich habe doch geschrieben, dass es keine automatische Entscheidung sondern Einzelfallentscheidung ist. Es ist aber durchaus möglich und üblich, danach zu urteilen. Also, falls du mich da falsch verstanden hast ... damit wollte ich sagen, so ganz "Quatsch" ist die Behauptung der Vorschreiberin nicht.

Ach ja, im Falle der AP glaube ich nicht mal, dass sie ihre Kinder überhaupt alleine bei ihm lassen möchte. Das war nur ganz allgemein geschrieben.

 
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