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von Mutti69  am 15.08.2018, 15:29 Uhr

Ich hätte jetzt gern den Paragrafen von dem Gesetz

Also nochmal: dafür gibt es kein Gesetz und ob das Gehen/Flüchten/Ausziehen aus der Wohnung negativ ausgelegt wird, oder nicht, hängt ganz von den Umständen ab. Das sollte man IMER genau überdenken, was man da tut...WENN einem an den Kindern gelegen ist!

Zum Thema Kinderzimmer und Küche: es scheint keine Ehe zu sein, denn die AP schreibt über ihren „Partner“. Zumal sie sich nur ein Kind (das Zweitjüngste?) überhaupt das Sorgerecht teilen. Komisches Ding, will aber nur sagen, da es keine Ehe ist, ist das, was er bezahlt hat oder sich in seinem Besitz befindet auch NACH der Trennung Seins.
Für eine Ehe-Elterngemeinschaft schaut es anders aus.

Aber allein ihm mal zu erklären, dass es sicherlich Kacke beim JA aussieht, wenn er SEINEM Kind das Kinderzimmer ausräumt und das bestimmt nicht förderlich für einen weiteren Umgang ist, sollte dich auch schon den (hoffentlich) nun Expartner ausbremsen.

 
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