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Geschrieben von Atombiene am 15.08.2018, 12:34 Uhr

Ich hätte jetzt gern den Paragrafen von dem Gesetz

Ist nicht sehr ungewöhnlich... Und ja, dafür gibt es Paragrafen. Da steht aber natürlich nicht wortwörtlich, dass die Kinder bei demjenigen Elternteil verbleiben, der in der gemeinsamen Wohnung bleibt. Der Richter wägt ab, was für das Wohl der Kinder am besten ist. Und oftmals wird hier eben argumentiert, die Kinder nicht aus der gewohnten Umgebung zu reissen. Das ist natürlich nicht "automatisch" der Fall und nicht vor diesem Hintergrund und es spielen eine Reihe an Abwägungsgründen eine Rolle... nur zur Klarstellung ... aber solche Fälle gibt es.

Anspruch auf das Kinderzimmer hat derjenige Elternteil, bei dem die Kinder bleiben. Und ja, der hat unter Umständen auch einen Anspruch auf die Küchenausstattung.

 
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