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von Littlecreek  am 11.07.2012, 18:53 Uhr

http://www.lrasha.de/Jugendschutz-Wissen_was_geht-alle_Fragen.pdf

ich hab nie gesagt, dass ich das darf - aber ich behaupte nach wie vor, dass ich es wieder tun würde. Nenn es Selbstjustiz :-)
Abgesehen davon schade ich damit im Höchstfall meinem Geldbeutel, aber keinem Kind.
Das ist Sachbeschädigung - das ist mir klar. Da das ein Privatklagedelikt ist, gehe ich mal davon aus, dass ich mir da keine Sorgen machen werde.
Der Artikel, den du im Betreff hast bestätigt meine Aussage. Danke

 
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