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Geschrieben von Sasumm am 05.11.2009, 9:23 Uhr

Frage wegen Vaterschaftsanerkennung

Also Vaterschaftsanerkennung und Sorgerecht sind zwei verschiedene Sachen.

Vaterschaftsanerkennung bedeutet "nur", dass dein Freund die Vaterschaft anerkennt. Damit ist der Wurm erbberechtigt, du bist bis zum 3. Lebensjahr des kleinen Unterhaltsberechtigt und der kleine ist natürlich bis Ende der Ausbildung unterhaltsberechtigt. WICHTIG: Du musst da mit hin, denn du musst der Vaterschaftsanerkennung zustimmen!

Das Sorgerecht ist davon unabhängig - wenn ihr nicht verheiratet seid, hast du automatisch das alleinige Sorgerecht. Erst wenn du das gemeinsame Sorgerecht wünschst, kann es auf deinen Partner ausgeweitet werden. Hat Vor- und aber auch Nachteile (Vorteil: Wenn dir was passiert, bekommt automatisch dein Freund die Kinder, Nachteil: Er darf immer mitreden). Solltet ihr heiraten, dann erhält dein Partner automatisch das Sorgerecht für den kleinen mit. Wichtig auch hier: Du musst es erklären, dein Partner muss zustimmen.

Hoffe, das war einleuchtend. Hab das auch grad durch.

lg Sasumm, die hoffentlich am Wochenende ihren Krümel endlich knuddeln darf.

 
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