von xIntirax am 11.07.2012, 21:48 Uhr |
frage mieter
Soweit ich weiß, muss sie das nicht kampflos hinnehmen. Zumindest hatten wir uns mal etwas schlau gemacht, da unsere Wohnung zum Verkauf steht.
Eigenbedarf muss gleich angekündigt werden (zb.bei Kauf), macht der Vermieter das aber erst in 1-2 Jahren, muss man das nicht so hinnehmen.
Ob es wirklich so ist weiß ich nicht, aber ich las das mal so bei Google.
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
- frage mieter - dr.snuggles 11.07.12, 21:37
- Re: frage mieter - Fru 11.07.12, 21:40
- Re: frage mieter - silvana25 11.07.12, 21:41
- Re: frage mieter - xIntirax 11.07.12, 21:48
- Kampflos... - Fru 11.07.12, 21:54
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