Geschrieben von dr.snuggles am 11.07.2012, 21:37 Uhr |
frage mieter
juhuu!
wann muss sich ein mieter nach der kündigung melden, wenn wg eigenbedarf gekündigt wurde? laut frist muss sie sich im august dazu äußern, gekündigt wurde ihr im märz.
würdet ihr euch da früher melden? es wurde ihr angeboten, fünf monate mietfrei zu wohnen, auch drauf gab es keine reaktion.
fragt
snuggles
Re: frage mieter
Antwort von Fru am 11.07.2012, 21:40 Uhr
Warum melden? Sie muss zum Zeitpunkt x weg sein, oder?
Re: frage mieter
Antwort von silvana25 am 11.07.2012, 21:41 Uhr
wenn ihr im märz gekündigt wurden ist wegen eigenbedarf dann ja zum nächsten weiss ich nicht wann...und sie muss sich laut gesetz innerhalb einer 2 wöchigen frist äussern oder sich dagegen wehren wie auch immer frist ist abgelaufen ...sie muss ausziehen ...
mietfrei wohnen wird sie denke ich stillschweigend annehmen du aber kann sie dann zwischen zu zahlen da sie nicht darauf eingegangen ist.
Re: frage mieter
Antwort von xIntirax am 11.07.2012, 21:48 Uhr
Soweit ich weiß, muss sie das nicht kampflos hinnehmen. Zumindest hatten wir uns mal etwas schlau gemacht, da unsere Wohnung zum Verkauf steht.
Eigenbedarf muss gleich angekündigt werden (zb.bei Kauf), macht der Vermieter das aber erst in 1-2 Jahren, muss man das nicht so hinnehmen.
Ob es wirklich so ist weiß ich nicht, aber ich las das mal so bei Google.
Kampflos...
Antwort von Fru am 11.07.2012, 21:54 Uhr
Naja, wenn mir ein Haus gehören würde, ich wegen Eb ne Kündigung bekomme, dann wird der Vermieter sicher eine Möglichkeit haben, mich da raus zu bekommen, sonst würde doch kein einziger Mensch mehr ein Haus kaufen in dem ein Mieter wohnt...die Kündigungsfrist ist lang, das ist normal, aber raus wird man müssen...
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