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von starlight.S  am 09.01.2020, 21:37 Uhr

Frage Wahnvorstellungen

Noch eine Stimme für den sozialpsychiatrischen Dienst. Dafür gibt es die ja. Die können einschätzen, ob das in den Bereich Selbst- oder Fremdgefährdung gehen kann. Und bei einer psychischen Erkrankung finde ich es Blödsinn zu sagen, man weiß nicht, ob der Betroffene das will... Er kann ja gar nichts von seiner Erkrankung wissen! So gebe es zumindest ein Hilfsangebote, heißt ja nicht, dass sie umgehend in die Geschlossene wandert!

Ist für mich ähnlich wie die Frage, ob man irgendwas auffälliges beim Jugendamt meldet. Im Zweifel: Ja. Die können dann mit der Sache machen, was sie fachlich für angemessen halten.

 
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