Geschrieben von Felica am 21.02.2019, 15:03 Uhr |
Elternzeit
Kann wichtig sein wenn Kind2 kommt. Zum neuen Mutterschutz kann man die EZ auch ohne Zustimmung des AG vorzeitig beenden, dann lebt der eigentliche Vertrag wieder auf also mehr Mutterschutzgeld.
Arbeitet nach nach EZ in TZ, heißt das der eigentliche Vertrag wird dauerhaft in TZ geändert, aufstocken dann meistens unmöglich. Heißt auch bei erneuter Schwangerschaft nur Mutterschutzgeld über TZ.
Unkündbar gibt es so gut wie gar nicht. Kündigungsschutz ist also immer gut.
- Elternzeit - Mareike92 21.02.19, 10:30
- Re: Elternzeit - dann 21.02.19, 11:24
- Re: Elternzeit - cube 21.02.19, 11:47
- Re: Elternzeit - Felica 21.02.19, 15:03