von Susi0103 am 29.06.2012, 15:52 Uhr |
Elterngeld
Wenn das Elterngeld bereits von Anfang an angerechnet wurde und Du dementsprechend weniger ALG II bekommen hast, dann ist die Nachzahlung Deine. Wenn nicht wird es noch angerechnet und Du musst es zurückzahlen.
Ausnahme ist, falls Du vor der Geburt gearbeitet hast, dann darfst Du 300€ pro Monat anrechnungsfrei behalten und nur der Rest wird angerechnet und muss ggf zurückgezahlt werden.
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- Elterngeld - MissSabrina1986! 29.06.12, 15:45
- Re: Elterngeld - Susi0103 29.06.12, 15:52
- Re: Elterngeld - MissSabrina1986! 29.06.12, 15:58
- Re: Elterngeld - Susi0103 29.06.12, 15:52
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