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Geschrieben von Wir4zusammen am 02.07.2019, 0:03 Uhr

Eine Frage,weiss nicht wirklich ob's hier her passt

Eine Freundin von mir ist kaufsüchtig. Sie bestellt dauernd Dinge im Internet und weiss nachher nicht weiter und wie sie es zahlen kann/soll. Wisst ihr vielleicht wie man ihr helfen könnte ?
Danke in voraus für antworten

 
13 Antworten:

Re: Eine Frage,weiss nicht wirklich ob's hier her passt

Antwort von Septemberblume am 02.07.2019, 7:27 Uhr

Guten Morgen,
Entweder in einer Beratungsstelle vorstellig werden,auch Suchtberatungsstelle,oder in einer Klinik/bei einem Psychotherapeuten.
Ist leider nicht so selten wie häufig angenommen.

Lg September

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Re: Eine Frage,weiss nicht wirklich ob's hier her passt

Antwort von HeyDu! am 02.07.2019, 8:40 Uhr

Zusätzlich zum genannten könntest Du aktuell Unterstützung anbieten bei Retoursendungen. Gerade am Anfang ja schwierig...und der erste Termin beim Dr. wird noch lange hin sein.

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Re: Eine Frage,weiss nicht wirklich ob's hier her passt

Antwort von Wir4zusammen am 02.07.2019, 9:09 Uhr

Vielen Dank für Deine Antwort.
Ich habe des öfteren schon versucht sie davon zu überzeugen die Dinge zurück zu senden, irgendwie hat sie damit auch ein Problem.. ich habe wirklich Angst das wenn sie irgendwann eventuell soviel schulden hat das sie ins Gefängnis muss. Da sie ja beim Bestellen schon weiß das sie es nicht zahlen kann

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Re: Eine Frage,weiss nicht wirklich ob's hier her passt

Antwort von Konfusius am 02.07.2019, 11:09 Uhr

Um dich mal zu beruhigen: ins Gefängnis muss sie deswegen nicht. Warum auch, Schulden zu haben ist kein Straftatbestand, sondern eine rein privatrechtliche Geschichte. Ihr wird "höchstens" die Privatinsolvenz drohen, wenn sie die Schulden nicht mehr begleichen kann.

Eine Möglichkeit ist auch das Gesundheitsamt, die bieten kostenlose (!) psychologische Beratungen an und können evtl. Therapeuten und/oder Selbsthilfegruppen vermitteln. Mit etwas Glück bekommt man da dann auch schneller an einen Termin. Allerdings gibt es da im Vorfeld einiges zu beachten, aber da kann auch das Gesundheitsamt helfen.

Aber eines möchte ich dir wirklich ans Herz legen: so sehr du deiner Freundin auch helfen willst, es bleibt ihre Entscheidung, ob sie sich auch helfen lassen will. Also biete ihr deine Hilfe an, grenze dich aber so gut wie möglich von der Situation ab, um nicht selbst daran zu verzweifeln. Denn wer sich nicht retten lassen will, dem kann man erfahrungsgemäß auch nicht retten.

Viel Glück euch beiden!

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Re: Eine Frage,weiss nicht wirklich ob's hier her passt

Antwort von Lovie am 02.07.2019, 11:11 Uhr

Ich würde den Zugang zum Internet Kappen. Und zack, kalter Entzug. Ob das sinnvoll ist kann ich aber nicht beurteilen.

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Re: Eine Frage,weiss nicht wirklich ob's hier her passt

Antwort von Christine70 am 02.07.2019, 11:46 Uhr

Keine Ahnung, aber sehr viel davon.

NEIN, das wäre keineswegs sinnvoll. Denn es gibt nicht nur den Onlinehandel.

Meine Schwester war Kaufsüchtig, da gab es noch kein Internet

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Re: Eine Frage,weiss nicht wirklich ob's hier her passt

Antwort von Pebbie am 02.07.2019, 11:47 Uhr

Dann gibt es noch Smartphones die einen mit den entsprechenden Apps von Anbietern verbinden. Und zack, ist die nächste Bestellung unterwegs. In der heutigen Zeit können selbst Spielsüchtige online zocken. Da hilft wahrscheinlich nur 2 Monate ohne jeglichen Zugang zur digitalen Welt. Jeglicher Anbieter von Waren und auch Dienstleistungen sehen gerne über Bestellungen weg die noch nicht beglichen sind. Solange die Schufa noch in Ordnung ist können weiter munter Bestellungen getätigt werden.
Deswegen hilft in meinen Augen nur der Gang zum Therapeuten. Nur ist die Grenze von gut gemeint und der Übergriffigkeit sehr schmal.
Ich drücke auf jeden Fall die Daumen das Deine gut gemeinte Aktion richtig verstanden wird.

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Re: Eine Frage,weiss nicht wirklich ob's hier her passt

Antwort von Christine70 am 02.07.2019, 12:03 Uhr

Als erstes mußt du wissen, egal welche Sucht, man kann als Außenstehender nicht viel tun. Der "Schalter" im Kopf muß von der betroffenen Person selbst umgelegt werden.
Je mehr du versuchst, ihr da "reinzureden" umso eher wird sie anfangen, es heimlich zu machen. Und es muß ja nicht nur übers Internet gekauft werden. Es gibt zig Kataloge, dort kann man auch telefonisch bestellen.

Hat sie keine Familie?

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Re: Eine Frage,weiss nicht wirklich ob's hier her passt

Antwort von Mutti69 am 02.07.2019, 12:54 Uhr

Meine Freundin möchte wissen, ob deine Freundin auch im Namen von anderen bestellt (ohne dass diese davon wissen) und wie hoch die Schulden sind.

Dann hätte meine Freundin noch gerne gewusst, ob bereits ein Kontakt zu einem Therapeuten (Psychiater etc.) besteht. Hat sie womöglich eine bereits bekannte psychiatrische Erkrankung (Depression)?

Wie finanziert sie sich (von was lebt sie) und lebt sie alleine oder hat sie Familie?
Und dann möchte meine Freundin noch wissen, ob sie die Sachen die deine Freundin bestellt hat weiterverkauft um an Geld zu kommen, oder ob die Sachen sich in der Wohnung türmen.

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Durchaus strafbar

Antwort von Gustavinchen am 02.07.2019, 22:00 Uhr

Natürlich ist es kein Straftatbestand, Schulden zu haben. Aber wenn jemand in Kenntnis seiner Zahlungsunfähigkeit Sachen bestellt und behält, aber nicht bezahlt, dann ist das ein Eingehungsbetrug. Und Betrug ist nun einmal eine Straftat, welche im Übrigen mit einer Freiheitsstrafe bis 5 Jahre oder Geldstrafe bedroht ist. Bei gewerbsmäßigem Betrug gibt es Freiheitsstrafe zwischen 6 Monaten und 10 Jahren. Wenn die besagte Freundin der AP das in großem Stile betreibt, dann kann das schon als gewerbsmäßig gelten. Also bitte vorsichtig sein mit solchen Beschwichtigungen. Die AP hat allen Grund, sich auch wegen einer möglichen Strafbarkeit Sorgen zu machen. Ansonsten kann ich Deinen Ausführungen allerdings nur zustimmen.

Die Freundin wäre sicher bei einer Suchtberatung gut aufgehoben. So eine Beratung hilft allerdings nur dann wirklich, wenn die Freundin überhaupt erst mal eine Problemeinsicht hat und bereit ist, Unterstützung anzunehmen.

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Re: Eine Frage,weiss nicht wirklich ob's hier her passt

Antwort von kaempferin am 02.07.2019, 22:21 Uhr

"Ich würde den Zugang zum Internet kappen."
Wie willst DU das denn bewerkstelligen? Etwa bei ihr zuhause oder wenn sie von Deinem Rechner surft und Sachen bestellt? Sorry, aber das KANNST Du als FREUNDIN gar nicht, denn sie ist schließlich volljährig und ist für ihr Tun von daher ganz allein verantwortlich! Und NICHT DU und auch NICHT ANDERE! Ich würde der Person jedenfalls gewaltig was husten, die mir meinen Internetzugang "kappen" wollte - das kannst Du aber glauben - kaufsüchtig hin, Betrug her. Aber das ist nicht DEINE Baustelle. Aber ich würde jedenfalls nicht erlauben, dass sie das alles von MEINEM Rechner aus erledigt - und wenn sie 10mal meine Freundin wäre. Aber MEIN Rechner wäre für solch kriminelle Machenschaften echt tabu. Wie gesagt, was sie von IHREM Rechner aus macht, ist einzig und alleine IHR Bier. Da brauche ich von daher auch gar nichts zu "kappen".

"Ob das sinnvoll ist kann ich aber nicht beurteilen."
NEIN, das ist überhaupt nicht sinnvoll - ganz im Gegenteil. Das grenzt ja schon an Nötigung. Und die ist ebenfalls strafbar.

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Re: Eine Frage,weiss nicht wirklich ob's hier her passt

Antwort von kaempferin am 02.07.2019, 22:25 Uhr

"Aber eines möchte ich dir wirklich ans Herz legen: so sehr du deiner Freundin auch helfen willst, es bleibt ihre Entscheidung, ob sie sich auch helfen lassen will. Also biete ihr deine Hilfe an, grenze dich aber so gut wie möglich von der Situation ab, um nicht selbst daran zu verzweifeln. Denn wer sich nicht retten lassen will, dem kann man erfahrungsgemäß auch nicht retten."
Genauso sehe ich das auch. @Fadeneröffnerin: Die Hilfe bzw. Annahme derselben muss von Deiner FREUNDIN kommen - und nicht von DIR. Denn wie ich bereits in meinem vorigen Beitrag geschrieben habe, sie ist volljährig (das nehme ich doch stark an?!) und SIE muss wollen. Wenn sie Dich fragt, was sie machen kann - ganz klar Hilfe anbieten (jede Menge guter Tipps hast Du ja bereits bekommen) - ansonsten lediglich sagen, dass das nicht in Ordnung ist, was sie da macht und sie damit in ernste Schwierigkeiten kommen kann, aber mehr halt nicht.

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Re: Durchaus strafbar

Antwort von Konfusius am 03.07.2019, 10:35 Uhr

Okay, ich räume ein, dass ein Anwalt hier der richtige Ansprechpartner wäre, aber laut gegebenen Angaben bin ich davon ausgegangen, dass hier eindeutig der Vorsatz für den Eingehungsbetrug fehlt.

Die Freundin kauft ja nicht in der Absicht das ganze Zeug, um hinterher nicht zu bezahlen, sondern so, wie sich die Tatsachen bisher darstellen, kauft sie eher im Affekt und ist hinterher mit den Zahlungsaufforderungen überfordert. Sie müsste bereits vor dem Kauf die feste Absicht gehabt haben, niemals zu bezahlen und die Ware trotzdem zu behalten, sonst liegt auch kein Vorsatz vor. Wenn sie erst nach dem Kauf feststellt, dass das Geld eigentlich nicht reicht, die Ware aber trotzdem behalten will, dann ist der Vorsatz lt. Definition des EINGEHUNGSbetrugs auch nicht gegeben. Das mag sich vielleicht in Zukunft mal ändern, doch nach aktueller Rechtslage ist das noch so.

Hier fehlt mir dann eben doch wieder der Straftatbestand bzw. wird es ein Gericht schwer haben, ihr einen Vorsatz zu unterstellen, wenn sie Gegenteiliges behauptet. In Deutschland gilt immer noch die Unschuldsvermutung, was auch gut so ist. Die Beweislast liegt hier beim Gericht und wenn dieses einen Vorsatz nicht zweifelsfrei nachweisen können, dann kommt's auch nicht zur Verurteilung. Die Freundin handelt meines Erachtens (grob) fahrlässig, aber eben nicht vorsätzlich in der Absicht, die Verbindlichkeiten nicht zu tilgen. Stattdessen ist sie scheinbar bemüht, die Schulden trotzdem zu begleichen und hier wird kein Gericht einen Ansatzpunkt finden, um ihr Vorsatz zu unterstellen.

Falls tatsächlich auch noch eine (behandlungsbedürftige) Suchterkrankung vorliegt, die auch als ICD-10 klassifiziert ist, dann wird's hier wohl auch an der Zurechnungsfähigkeit scheitern können. Auch hier wird sich das Gericht wieder schwer tun, ihr einen Vorsatz nachzuweisen und ich denke, spätestens hier wären wir raus aus der Betrugsnummer.

Selbst wenn wir beim Betrug wären - was ich eben absolut nicht glaube - dann sind 5 Jahre das Höchststrafmaß und ich denke, da muss eine besondere Schwere der Schuld vorliegen, um dieses Strafmaß auch voll auszuschöpfen. Wenn es überhaupt zu einer Verurteilung käme, dann sehe ich hier höchstens eine Geldstrafe oder eine Bewährungsstrafe.

Gewerbsmäßigkeit sehe ich hier absolut nicht, weil sich die Freundin ja keine dauerhafte, nicht unerhebliche Einnahmequelle erschafft, nur weil sie Dinge bestellt, die sie später vielleicht nicht zahlen kann. Auch hier fehlt es mir wieder an dem Vorsatz, sich bewusst zu bereichern, der natürlich auch in diesem Fall erfüllt sein muss.

Ich wollte die Threaderstellerin nicht ungerechtfertigt beschwichtigen, sondern wollte ihr die Angst nehmen, weil eine (tatsächliche) Inhaftierung im geschilderten Fall ziemlich unwahrscheinlich erscheint.

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