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Geschrieben von 32+4 am 02.07.2012, 12:08 Uhr

das darf ich nicht

tja..ist aber bei der regenablaufrinne wohl nicht so
wurde mir beim bauamt schon gesagt. aber eben auch, daß das privatrecht ist. der zaun ist dann wieder öffentliches r.

und so darf ich weder das rohr verstopfen, noch entfernen, sondern darf einen anwalt bemühen, weil normale aufforderungen ihm egal sind.


dauert das noch länger, laß ich es drauf ankommen. nach der schraubenaktion sehe ich langsam rot!!!
10cm und länger, guckten die da raus

 
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