Geschrieben von sinchen71 am 04.12.2019, 7:23 Uhr |
Blöde Frage zu Elterngeld
Ich glaub ich steh auf dem Schlauch, bitte helft mir mal.
Mein Mann hat Elternzeit beantragt diese beginnt am 25.12.2019
Also arbeitet er quasi ja den Dezember noch fast komplett.
Er erhält sein normales Gehalt immer am 15. des Monats.
Dann müsste er doch eigentlich am 15.1.2020 nochmals sein fast normales Gehalt von der firma erhalten oder täusche ich mich jetzt völlig ?
Danke für die Antworten
Re: Blöde Frage zu Elterngeld
Antwort von Saarlandmami2 am 04.12.2019, 7:30 Uhr
Ja am 15.01 gibt es fast ein komplettes Gehalt.
Es müsste auch nicht angerechnet werden, weil es ja einen Zeitraum vor Elterngeld betrifft.
Ihr habt ja sicher nach Lebensmonat Elterngeld beantragt.
Re: Blöde Frage zu Elterngeld
Antwort von sinchen71 am 04.12.2019, 7:40 Uhr
Ja vom 25.12-25.2 hat er Elternzeit genommen.
Okay gut zu wissen, danke.
Re: Blöde Frage zu Elterngeld
Antwort von Saarlandmami2 am 04.12.2019, 7:42 Uhr
Also ich wüsste nicht, wieso der AG nicht das Dez Gehalt zahlen sollte.
Alles gut.
Re: Blöde Frage zu Elterngeld
Antwort von sinchen71 am 04.12.2019, 7:49 Uhr
Deswegen dachte ich mir es ist eine blöde Frage
Eigentlich spricht ja auch nix dagegen aber irgendwie kamen doch leichte Zweifel in mir auf, naja manchmal steht man echt auf dem Schlauch.
Kommt drauf an ......
Antwort von Trini am 04.12.2019, 8:09 Uhr
...wann der AG welches Gehalt zahlt.
Früher haben Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst ihr Gehalt am 15. des laubfenden Monats bekommen.
Seit geraumer Zeit bekommen wir das Gehalt am Monatsletzten.
Wenn er jetzt sein Gehlat am 15. des LAUFENDEN Monats bekommt, wird es bereits im Dezember gekürzt.
Bekommt er es am 15. des Folgemonats, dann bekommt er sein gekürztes Gehalt im Januar.
Schau doch mal, welcher Abrechnungsmonat auf seinen Gehaltsscheinen steht.
Trini
Re: Blöde Frage zu Elterngeld
Antwort von Jenni788 am 04.12.2019, 8:16 Uhr
Also ja er bekommt fast ein ganzes Gehalt, was wir jetzt nicht wussten und durch Zufall erfahren haben war das er Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld separat beantragen musste
Kann sein das es von Firma zu Firma unterschiedlich ist, aber fragt mal lieber nach
Re: Blöde Frage zu Elterngeld
Antwort von sternenfee75 am 04.12.2019, 8:21 Uhr
Vorsicht mit den Daten, EZ wäre eigentlich nur bis 24.2, der 25.2 der erste Arbeitstag wieder.
Re: Blöde Frage zu Elterngeld
Antwort von sinchen71 am 04.12.2019, 9:13 Uhr
Ja stimmt. Am 25.2 geht er wieder auf Arbeit.
Zufluss Prinzip!
Antwort von Lovie am 04.12.2019, 11:42 Uhr
Vorsicht wegen des Zufluss Prinzips bei Erhalt von elterngeld und Lohn im gleichen Monat! Kann sein, dass der Lohn aufs elterngeld angerechnet wird.
Re: Zufluss Prinzip!
Antwort von sinchen71 am 04.12.2019, 13:44 Uhr
Auch wenn’s der Lohn vom Dezember ist?
Re: Zufluss Prinzip!
Antwort von Trini am 04.12.2019, 14:18 Uhr
Wenn das so ist, müsste es das Elterngeld vom Februar dann noch im März geben (da gibt es ja noch kein Februar-Gehalt).
Trini
Re: Zufluss Prinzip!
Antwort von Lovie am 04.12.2019, 14:22 Uhr
Nein, weil es dem AG wurscht is, wann du EG bekommst.
Lieber mal bei der EG Stelle nachfragen und im Zweifel den AG um einen alternativen Auszahlungstermin bitte bitten!