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Geschrieben von Princess01 am 01.07.2012, 16:17 Uhr

Berechnung Unterhalt

Welcher Rechner zeigt ein richtiges Ergebnis? Haben jetzt bestimmt 6 durch und von 50 bis 364 Euro war alles bei.
Bei einem Unterhaltstitel muss er dann die errechnete Höhe zahlen?
Haben sogar einen Kinderrechner gefunden wo man ermitteln kann wie viel Papa zahlen muss und wie lieb er einen je nach Höhe hat(also wer sich das ausdenkt...).

 
28 Antworten:

Re: Berechnung Unterhalt

Antwort von Patti1977 am 01.07.2012, 16:19 Uhr

ja, beim titel muss er das zahlen.

am besten vom jugendamt ausrechnen lassen. da ist man auf der sicheren seite. auf die internetrechner verlass ich mich nicht.

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Re: Berechnung Unterhalt

Antwort von Princess01 am 01.07.2012, 16:29 Uhr

Naja, ich weiß aber das er nicht grad viel hat und müsste er wirklich sooo viel zahlen, hätte er kaum mehr Geld für sich. Bisher zahlt er 120 Euro, da der Große aber nun 6 wird, sollen wir neu berechnen lassen da es ab da mehr Unterhalt gibt.

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Re: Berechnung Unterhalt

Antwort von mf4 am 01.07.2012, 16:33 Uhr

Das ist doch sein Ding... wenn im Titel mehr steht als er zahlen kann in seiner momentanen Lage dann muss er neu berechnen und beurkunden lassen.

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Re: Berechnung Unterhalt

Antwort von Princess01 am 01.07.2012, 16:36 Uhr

Es ist nicht beurkundet. JA stellte 2006 fest 111 Euro muss er zahlen(das entsprach dem Wert des Unterhaltsvorschuss). Hat er dann auf 120 Euro erhöht und seitdem ist das so. Kein Titel, kein Schreiben nix.
Nun wollten wir mal schauen, was er aktuell zahlen müsste und kommen immer auf einen anderen Wert.

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Re: Berechnung Unterhalt

Antwort von mf4 am 01.07.2012, 16:40 Uhr

Du willst mehr von ihm aber es dem lieben tollen Ex nicht zumuten mehr zu bezahlen? Wenn ihr euch leisten könnt auf UH zu verzichten dann tu das doch.

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Re: Berechnung Unterhalt

Antwort von Osterhase246 am 01.07.2012, 16:41 Uhr

beim titel sind doch nur prozente angegeben 100% oder 115%....

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Re: Berechnung Unterhalt

Antwort von Osterhase246 am 01.07.2012, 16:42 Uhr

versteh das problem jetzt auch nicht...entweder du forderst es ein oder lässt es, wenn du mitleid hast.

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Re: Berechnung Unterhalt

Antwort von Princess01 am 01.07.2012, 16:45 Uhr

Nee, können leider nicht drauf verzichten und ich sitzen grad mit ihm zusammen und wir schauen. Ohne geht es nicht, aber Wert laut Tabelle ist für ihn auch nicht drin.

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Re: Berechnung Unterhalt

Antwort von mf4 am 01.07.2012, 16:46 Uhr

Sowas wird doch berechnet in dem man seinen Selbstbehalt beachtet. Wo ist nun das Problem? Der Selbstbehalt muss ihm reichen.

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Re: Berechnung Unterhalt

Antwort von safrarja am 01.07.2012, 16:54 Uhr

Hallo !

Wenn der Wert lt Liste zu hoch ist dann muß er so rechnen :

Nettoeinkommen minus 5% Berufsaufwendungen
minus 950€ Selbstbehalt = Unterhalt !

lg

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Lebt er denn in einer neuen Beziehung/Ehe?

Antwort von benny&yannick am 01.07.2012, 16:59 Uhr

Das ist auch wichtig bei der Berechnung.
Mein Mann muss durch mich, vielmehr, da wir verheiratet sind auch mehr für seine Tochter bezahlen.
Da ich arbeiten gehe, kann ich ihn finaziell mit auffangen.
Bei uns wurden keine 950 € Selbstbehalt genommen, sondern nur 820€.

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Re: Berechnung Unterhalt

Antwort von Princess01 am 01.07.2012, 16:59 Uhr

Der Selbstbehalt liegt bei 950 Euro, dann müsste er ja garnix zahlen. Das sagt aber kein Rechner und das JA damals war auch anderer Meinung.

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Re: Lebt er denn in einer neuen Beziehung/Ehe?

Antwort von Princess01 am 01.07.2012, 17:01 Uhr

Alleine, verdient auch unter 1000 Euro.

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Re: Lebt er denn in einer neuen Beziehung/Ehe?

Antwort von mf4 am 01.07.2012, 17:02 Uhr

Er kann ja H4 beantragen und dann werden UH-Zahlungen berücksichtigt.

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Dann würde ich zum JA gehen und eine Beitandschaft für dein Kind beantragen....

Antwort von benny&yannick am 01.07.2012, 17:02 Uhr

Die regeln dann alles.

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Re: Lebt er denn in einer neuen Beziehung/Ehe?

Antwort von Osterhase246 am 01.07.2012, 17:04 Uhr

dann muss er sich nach einem besser bezahltem job umschauen

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Re: Dann würde ich zum JA gehen und eine Beitandschaft für dein Kind beantragen....

Antwort von Princess01 am 01.07.2012, 17:05 Uhr

Er beantragt kein Hartz 4, er will für das was er verdient arbeiten will. UH Vorschuß geht nicht da ich verheiratet bin.

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das ist dann sein Problem und nicht deines

Antwort von mf4 am 01.07.2012, 17:07 Uhr

und dann muss er eben UH zahlen und hat eben dann weniger zum leben

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@Hase

Antwort von benny&yannick am 01.07.2012, 17:08 Uhr

HAHA...
Ich weiß, dass du Princess meinst.
Mein Mann hat auch einen niedrigeren bezahlten Job (im Verhältniss zu mir).
Wenn er nicht mehr verdient, kann er auch nicht viel machen.

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Re: Lebt er denn in einer neuen Beziehung/Ehe?

Antwort von Princess01 am 01.07.2012, 17:09 Uhr

Muss er also nach Tabelle zahlen oder garnix? Die 120 Euro reichen nichtmal für den KiGa Platz. Durch Schule und Fußball wird alles noch teurer. Er will mehr zahlen, will aber nen Wert hören.

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Re: @Hase

Antwort von Osterhase246 am 01.07.2012, 17:10 Uhr

als mann kann man doch nicht sein ganzes leben auf dem zahnfleisch kriechen?!

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Re: Lebt er denn in einer neuen Beziehung/Ehe?

Antwort von mf4 am 01.07.2012, 17:11 Uhr

Die 120 Euro reichen nichtmal für den KiGa Platz.???
Das ist wieder eine andere Geschichte... habt ihr zu wenig könnt ihr Kostenübernahme beantragen.

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Re: Lebt er denn in einer neuen Beziehung/Ehe?

Antwort von Osterhase246 am 01.07.2012, 17:11 Uhr

ihr könnt das unter euch klären oder übers jugendamt. dann zählt das, was die da ausrechnen. sag ihm doch die summe, die DU benötigst. entweder er zahlt das oder eben nicht.

kiga-kosten fallen ja bald weg

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Re: Lebt er denn in einer neuen Beziehung/Ehe?

Antwort von Princess01 am 01.07.2012, 17:15 Uhr

Nee, Hort kostet auch 59 Euro und Essen 60 Euro...
Wir können keine Kostenübernahme beantragen da wir zu viel haben, was aber ein Witz, da wir auch hohe Kosten haben und am Ende nicht viel über bleibt. Es geht nicht um ausnehmen oder Profit schlagen. Er sitzt ja daneben, von daher also käse.

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Re: Lebt er denn in einer neuen Beziehung/Ehe?

Antwort von Osterhase246 am 01.07.2012, 17:25 Uhr

wer hohe kosten hat, hat meist "hohen" besitz.....

also z.b. kredit wg. haus oder auto

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Selbstbehalt 950 + Fahrtkosten Arbeit + Gewerkschaft hat er auf jeden Fall FREI plus...

Antwort von hubbabubba am 01.07.2012, 18:06 Uhr

...evtl. eigene Versicherungen -> Altersvorsorge wird aber NUR gegen gerechnet und darf er behalten, wenn er den Mindesuntrehalt lt. Düsseldorfer Tabelle auf jeden Fall deckt. Liegt er drunter, wird dieser Betrag NICHT angerechnet!

Fahrtkosten Arbeit = 0,30 cent pro einfachen Kilometer (einfache Fahrt) darf er IMMER zu den 950 behalten. Wenn er vorher mit öffentlichen Verkehrsmitteln gefahren ist, kann er nicht plötzlich einen PKW mit 0,30 ansetzen. Ist er aber auf ein Auto angewiesen und hat er dies schon immer benutzt für den eg zur Arbeit, werden die 0,30 angesetzt.

Ein Gericht könnte den Kindesvater auch anweisen, mit der günstigsten Variante zur Arbeit zu fahren.

Gewerkschaft wird auch IMMER auf die 950 noch drauf gepackt.

Jetzt müsstet Ihr eigentliich genau berechnen können, was er zu zahlen hat. Sein Netto kennt Ihr ja.

P.S.: Egal, was als Titel festgesetzt wird, der Vater kann jederzeit zum JA und darlegen, dass er derzeit weniger verdient. dann wird der Unterhalt gestundet und am Ende des Jahres herab gesetzt, wenn es bei dem niedrigeren Einkommen geblieben ist!

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Hab grad gelesen, dass er unter 1000 netto verdient...

Antwort von hubbabubba am 01.07.2012, 18:12 Uhr

...dann kannst Du Titel haben ohne Ende, denn seinen Selbstbehalt hat er IMMER plus eben die von mir genannten Sachen!

Eine Beistandschaft wird da auch Nichts machen (können), denn die sind ja auch an die Gesetze gebunden. Logisch. Die werden ihn auch nur anschreiben, Einkommen anfordern und das jedes Jahr überprüfen.

Ein Gericht könnte den Vater höchstens dazu anhalten, sich einen weiteren (400 Euro zB) Job zu suchen. Aber da könnte er mit ärztlichen Attesten (körperlich / psychisch etc) gegenan gehen. Ist leider so.

Die einzige Möglichkeit für dich wäre zur Zeit nur Unterhaltsvorschuss, kommt aber auf das Alter des Kindes an (?) und wieviel Monate du schon bekommen hast (?).

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Nein, nicht bei 1000 Euro netto.

Antwort von hubbabubba am 01.07.2012, 18:15 Uhr

Er muss ja auch von irgendwas leben, Miete zahlen, Fahrtkosten zur Arbeit etc...das sind alles Beträge, die ihm zustehen. Und bei 1000 Euro Nettogehalt blieben gerade mal 50 Euro tatsächlich zu zahlender Unterhalt übrig und das auch nur, wenn ER keine weiteren Kosten ansetzt (was er aber auch noch könnte, siehe oben).

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