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Geschrieben von keks79 am 24.05.2019, 13:36 Uhr

Berechnung Kind-Krank

Das steht im Gesetz. §45 i.V.m. § 47 SGBV. Es wird der letzte abgerechnete Monat zugrundegelegt, wenn Du ein regelmäßiges Monatsgehalt bekommst. Es sind 90% vom Brutto bzw. 70% vom Netto, abzüglich SV- Beiträge. Und ich meine, es gäbe eine Höchstgrenze(70% der Beitragsbemessungsgrenze).
Falls Du konkrete Fragen hast, sollest Du bei der KK nachfragen.

 
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