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Geschrieben von Anuschka1978 am 24.05.2019, 13:14 Uhr

Berechnung Kind-Krank

Kann mir mal jemand bitte berechnen, was ich an Kind-Krank Geld bekommen würde? Ich komme verstehe es nicht ganz. Meine Berechnung ist fast doppelt so hoch, wie das mir von der KK gezahlte.

Bruttoeinkommen 1967,87 für 35 Std/Woche (Mo-Fr)

Danke

 
8 Antworten:

Re: Berechnung Kind-Krank

Antwort von Julia+Christopher am 24.05.2019, 13:21 Uhr

Der Betrag orientiert sich doch am Netto und nicht Bruttogehalt oder?

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Re: Berechnung Kind-Krank

Antwort von keks79 am 24.05.2019, 13:36 Uhr

Das steht im Gesetz. §45 i.V.m. § 47 SGBV. Es wird der letzte abgerechnete Monat zugrundegelegt, wenn Du ein regelmäßiges Monatsgehalt bekommst. Es sind 90% vom Brutto bzw. 70% vom Netto, abzüglich SV- Beiträge. Und ich meine, es gäbe eine Höchstgrenze(70% der Beitragsbemessungsgrenze).
Falls Du konkrete Fragen hast, sollest Du bei der KK nachfragen.

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Re: Berechnung Kind-Krank

Antwort von Anuschka1978 am 24.05.2019, 14:14 Uhr

Ich habe nur 28€ bekommen und verstehe die Rechnung einfach nicht.

Brutto wäre es laut meiner Rechnung 82€ (90%) das wären dann ja 54€ SV Abgaben.

Netto komme ich auf 43€ (70%) aber warum werden hier nochmals 15€ abgezogen?

Liegt es daran, dass es in meinem ersten Arbeitsmonat war? Hätte mir sogar gar nichts zugestanden? Bei Krankheit meinerseits wäre es ja so dass ich für den Tag kein Geld bekommen hätte.

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Re: Berechnung Kind-Krank

Antwort von Mutti69 am 24.05.2019, 14:16 Uhr

Was hast du denn VORHER verdient? Der letzte Monat in dem du regulär ein Gehalt erhalten hast?

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Re: Berechnung Kind-Krank

Antwort von Anuschka1978 am 24.05.2019, 14:43 Uhr

Vorher gab es Elterngeld und davor Einkommen aus Selbstständigkeit.

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Re: Berechnung Kind-Krank

Antwort von Mutti69 am 24.05.2019, 15:33 Uhr

Dann war das Elterngeld wahrscheinlich die Grundlage der Berechnung?

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Re: Berechnung Kind-Krank

Antwort von Anuschka1978 am 24.05.2019, 16:05 Uhr

Danke

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Re: Berechnung Kind-Krank

Antwort von Tini_79 am 26.05.2019, 13:39 Uhr

Meiner Meinung nach sind alle Antworten hier nicht korrekt, jedenfalls nicht für nichtselbstständige Arbeitnehmer.

Der Arbeitgeber meldet der Kasse das ausgefallene Brutto UND Nettoentgelt und muss außerdem vermerken, ob in den 12 Monaten vor der Freistellung Einmalzahlungen angefallen
sind (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Jahresleistung oder sonst was). Dann ist nämlich die Berechnungsgrundlage 100% und nicht 90% des Nettoausfalles.
Davon werden dann aber noch Beiträge zur Sozialversicherung abgezogen.

Das Nettoausfallentgelt hängt zB von der Steuerklasse und der Progression ab, das kann man so nicht 1:1 ausrechnen.
Ganz grob würde ich bei ca 2.000 € Brutto ein Krankengeld von 55 € erwarten und dementsprechend Kinderkrankengeld von 40- 45 € pro Tag
28 kommt mir sehr wenig vor.

Im Zweifel immer nachfragen! Mein AG hat bei meinen Kolleginnen jahrelang falsche Werte übermittelt und erst als ich mich dann gewundert habe, warum ich so wenig von der Kasse bekommen sollte, fielen die Fehler auf. Die Damen bei uns hatten halt einfach Werte aus dem SAP Abrechbungssytem übernommen, offenbar ohne richtig zu wissen, was sie da eigentlich machen.

Frage den AG, was er gemeldet hat!

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