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Geschrieben von BienchenSandra am 09.11.2009, 19:38 Uhr

Bekommt er es

Steuerfrei sind seit dem 1.1.2002 Trinkgelder, die Arbeitnehmer anlässlich einer Dienstleistung von Kunden oder Gästen freiwillig erhalten, ohne dass hierfür ein Rechtsanspruch besteht. Das Trinkgeld muss vom Kunden oder Gast für eine Leistung dem Arbeitnehmer freiwillig als eine honorierende Anerkennung gezahlt werden und dem Arbeitnehmer unmittelbar zugute kommen

 
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