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Geschrieben von septemberkugel15 am 14.12.2019, 8:57 Uhr

Arbeitsrecht

Guten Morgen

Irgendwie stehe ich auf den Schlauch...

Mein Mann hat einen Vertrag. Kündigungsfrist ist 4 Wochen zum 15. Oder 31/30.

Wenn er am Montag, 16.12. Kündigt ist er dann zum 14.1.raus?

Wir haben noch nie einen Arbeitsvertrag gekündigt.
muss das quittiert werden? Persönliche Abgabe?

Danke und ein schönes Wochenende

 
7 Antworten:

Re: Arbeitsrecht

Antwort von Babyborn18 am 14.12.2019, 9:03 Uhr

Guten Morgen,

sein letzter Arbeitstag wäre dann der 15. Januar 2020. Und ich würde eine Kündigung nach Möglichkeit immer persönlich abgeben und mir den Eingang bestätigen lassen (z. B. Eingangsstempel). Geht das nicht, würde ich die Kündigung mittels Einschreiben versenden. Außerdem würde ich um eine schriftliche Kündigungsbestätigung bitten.

Alles Gute :)

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Re: Arbeitsrecht

Antwort von Babyborn18 am 14.12.2019, 9:07 Uhr

Achso, die Kündigung natürlich unbedingt für deinen Mann kopieren, damit er sich darauf den persönlichen Eingang bestätigen lassen kann.

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Re: Arbeitsrecht

Antwort von Mutti69 am 14.12.2019, 9:57 Uhr

Letzter Arbeitstag wäre dann der 15..

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Re: Arbeitsrecht

Antwort von Berlin! am 14.12.2019, 12:44 Uhr

Wie Schin gesagt: letzter Arbeitstag ist der 15.01.20.
Schaut, ob es noch Resturlaub gibt oder Überstunden. Das muß auch zum Vertragende geregelt werden.

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Re: Arbeitsrecht

Antwort von Felica am 14.12.2019, 14:42 Uhr

Sicherlich mal nach fristenrechber im Internet. Da kannst du es eingeben.

Aus dem Bauch heraus würde ich sagen, wenn er am 16ten kündigt kann der letzte Arbeitstag nicht der 15te sein. Den du schreibst Kündigubgsfrist wären 4 Wochen. Das wären 28 Tage und kein Kalendermonat. Der Dezember hat ja 31 Tage.

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Re: Arbeitsrecht

Antwort von Dreikindmama am 14.12.2019, 14:59 Uhr

Bei Kündigung am 16.12.2019 mit Eingang der Kündigung beim Arbeitgeber am 16.12.2019 durch persönliche Abgabe mit Eingangsstempel und schriftlicher Eingangsbestätigung am 16.12.2019 ist der letzte Arbeitstag der 15.01.2020, da er nur auf den 15. oder auf den 30./31. Des Monats laut Arbeitsvertrag kündigen kann.

Die späteste fristgerechte Abgabe wäre am Mittwoch, den 18.12.2019.

Gruß

Sylvia

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@Dreikindmama

Antwort von Felica am 14.12.2019, 15:18 Uhr

Stimmt, habe übersehen das er nur zum 15ten oder Monatesende kündigen kann.

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